Kanzlerin Merkel missachtet das Grundgesetz

Ist es der DDR-Vergangenheit, der Tätigkeit als FDJ-Sekretärin zu verdanken, dass sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) offensichtlich bisher noch nicht die Mühe gemacht hatte, das an und für sich für die Demokratie grundlegende Grundgesetz in seinen Wesenszügen zu verstehen? Da sollte ihr mal jemand mit der gebotenen Deutlichkeit klarmachen, dass das Grundgesetz nicht mit einer Staatsreligion verwechselt werden darf.

Die NachDenkSeiten zitieren die Bundeskanzlerin mit folgender unglaublichen Missachtung des GRUNDGESETZES:

Merkel: Wer das christliche Menschenbild nicht akzeptiert, ist “fehl am Platze” in Deutschland.

Es hätte heißen müssen: Wer das GRUNDGESETZ und die daraus abgeleiteten Werte, Rechte und Pflichten der Bürger nicht akzeptieren kann, ist “fehl am Platze” in Deutschland!

Es ist geradezu peinlich, dass die in der Ex-DDR aufgewachsene Pfarrerstochter die wesentlichen Inhalte des Grundgesetzes anscheinend bis heute nicht verstanden hat.

Das Grundgesetz hat in der PRÄMABEL, in der der Begriff GOTT erwähnt wird, keineswegs explizit im Sinne einer Einengung auf das Christentum abstellen wollen, auch wenn “christliche Überzeugungen”, für die es allerdings keinen “Alleinstellungsanspruch” gibt, Eingang in die Artikel gefunden hatten (z.B. Menschenwürde nach Artikel 1 I GG, unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte nach Artikel 1 II GG). Das wäre auch fatal, weil es einerseits die gewollte säkulare Ausrichtung konterkariert hätte und andererseits die einseitige Festlegung auf einen “Christen-Gott” geradezu unerwünscht war.

Das Grundgesetz hat vielmehr in Artikel 4 des GG die Religionsfreiheit festgelegt und damit den säkularen Charakter des Grundgesetzes insgesamt herausgestrichen, das keine RELIGION oder gar einen axiomatischen Gottesbegriff a priori bevorzugt. Die RELIGIONEN stehen aus rechtlicher Sicht vielmehr gleichberechtigt nebeneinander.

Das schmälert keineswegs die Leistungen des Christentums, insbesondere des 2. Testamentes sowie beispielsweise die 10 Gebote auch mit Blick auf die kulturelle Bedeutung bis hin zur Aufklärung im Sinne von “Kant”.

Dennoch ist festzuhalten, dass die in Artikel 4 GG  manifestierte Religionsfreiheit sich unmissverständlich gegen das christliche 1. Gebot, das ausdrücklich das Nebeneinander anderer GÖTTER verbietet, wendet! Artikel 4 GG ist geradezu der Beweis dafür, dass der einmal im Grundgesetz vorkommende Begriff GOTT, nämlich in der Präambel – … Verantwortung vor Gott und den Menschen … – nicht auf den Gottesbegriff des Christentums explizit abstellt, sondern ganz allgemein die Existenz eines höheren Wesens unterstellt.

Hier stand vielmehr das “christliche Menschenbild” im Sinne der Wortverknüpfung im Vordergrund, das in den weiteren rechtlichen Ausprägungen (Beispiel: Die Menschenwürde nach Artikel 1 I GG) Eingang in das Grundgesetz gefunden hatte, bis hin zu der wesentlichen Festlegung der sozialen Ausrichtung (Artikel 20 I GG) und der sich daraus ergebenen Sozialbindung des Eigentums nach Aritkel 14 I GG unter Berücksichtigung der “Ewigkeitsklausel” nach Artikel 79 III GG (bezogen auf Artikel 1 und 20 GG).

Das Wolfgang Lieb von den NachDenkSeiten dann wie folgt kommentierte,

Nein, Frau Kanzlerin, ich fühle mich dem Menschenbild des Humanismus verbunden und als „Verfassungspatriot“ dem Menschenbild des Grundgesetzes und nicht dem christlichen Menschbild verpflichtet. Bin ich also „bei uns fehl am Platze“? Wolfgang Lieb

ist nur allzu verständlich.

Ich würde es allerdings viel klarer ausdrücken:

Frau Bundeskanzlerin, mit ihren populistischen Reden stehen auch Sie nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, da das Grundgesetz die Religionsfreiheit postuliert und als säkulare Rechtsordnung aufzufassen ist und keineswegs eine Religion bevorzugen will, auch wenn in ihm “christlich-ethische” Werte und Überzeugungen der “Aufklärung” (Kant, …) Eingang gefunden haben, wie sie sich im Christentum bis hin zur Aufklärung entwickelt haben, aber ohne den  Anspruch auf ein “Alleinstellungsmerkmal” zu erheben!!!

Offenbar hatte die Bundeskanzlerin einen Eid auf das Grundgesetz geleistet, ohne das Grundgesetz in seinen Wesenszügen überhaupt zu verstehen! Da wäre dringend Nachhilfe anzuraten. Das wäre auch der Ministerin Ursula von der Leyen zu empfehlen die gerade dabei ist, die Rechtsfortschreibung des Bundesverfassungsgerichtes zu den „Hartz IV – Regelsätzen“ grob zu missachten und damit die Menschenwürde nach Artikel 1 I GG verletzen will.


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