Wer einen Anspruch auf eine Ausbildungsförderung hat, wie z.B. das BaföG, oder mit jemanden zusammenlebt der ebenfalls einen grundsätzlichen Anspruch darauf hat, kann kein Wohngeld beantragen. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es jedoch: Das Meister-Bafög.
Wohngeld trotz Bafög?
Im Gegensatz zum Schüler-Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe oder Studenten-Bafög, wurde durch den Gesetzgeber beim Meister-Bafög ausdrücklich ein Anspruch auf Wohngeld eingeräumt. Dafür ist es jedoch auch wichtig, dass der Anspruch auf Meister-Bafög besteht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann nämlich auch ein Anspruch auf Schüler-Bafög bestehen. Es gelten in diesem Fall dann höhere Einkommens- und Vermögensgrenzen, so dass der Antrag nicht häufig von angehenden Meistern und Fachwirten gestellt wird. Doch im Gegensatz zum Meister-Bafög muss das Schüler-Bafög nicht zurückgezahlt werden.
Sobald ein Anspruch auf Schüler-Bafög besteht, kann man kein Wohngeld mehr beantragen. Daher macht es nur Sinn Wohngeld zu beantragen, wenn man eine Ausbildungsförderung nach dem Meister-Bafög besteht.
Wohngeld beantragen
Wenn ein Anspruch auf Meister-Bafög besteht, können Sie Wohngeld beantragen. In diesem Fall besteht ein eindeutiger Anspruch von Seiten des Gesetzgebers, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Trotzdem kann man auch die Beantragung auf Wohngeld versuchen, wenn man einen Anspruch auf Schüler-Bafög hat. Die zuständigen Landesministerien haben hier unterschiedliche Weisungen erlassen, die jedoch verständlicherweise nicht öffentlich zugänglich sind. Somit kann in diesem Fall je nach Bundesland eine andere Entscheidung getroffen werden.