Kann man eine ordentliche Kündigung im Arbeitsvertrag „lebenslang“ ausschließen?

Erstellt am 10. März 2011 von Raberlin

Es kommt manchmal vor, dass Arbeitnehmer z.B. aufgrund langer Betriebszugehörigkeit – meist laut Tarifvertrag – nicht mehr ordentlich kündbar sind. Dies heißt, dass eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist. Außerordentlich kann trotzdem noch gekündigt werden, wenn ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. Die Frage ist nun, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch schon im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass eine ordentliche Kündigung „für immer“ ausgeschlossen ist?

Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag

Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit kann im Arbeitsvertrag beschränkt werden. Zum Beispiel in befristeten Arbeitsverträgen ist es häufig so, dass ordentlich nicht gekündigt werden kann. Bei der Frage der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterscheiden.

Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag für den Arbeitgeber

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag so ist der Arbeitgeber daran auch für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses gebunden. Eine solche Vereinbarung ist zulässig. Die Vereinbarung muss allerdings eindeutig sein. Die Vereinbarung einer „Lebensstellung“ wird man nicht als einen solchen Ausschluss der ordentlichen Kündigung sehen.

Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer

Der Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag ist auch für den Arbeitnehmer möglich, allerdings ist herbei eine Sondervorschrift zum Schutz des Arbeitnehmers zu beachten, nämlich § 624 BGB, wonach der eine Bindung des Arbeitnehmers für maximal 5 Jahre und 6 Monate (Kündigungsfrist) ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit – möglich ist.

Arbeitsrecht Berlin – Anwalt A. Martin Marzahn-Hellersdorf