Kann der Arbeitnehmer vor dem Zugang der Kündigung auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage verzichten?

Erstellt am 2. August 2011 von Raberlin

Kann der Arbeitnehmer vor dem Zugang der Kündigung auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage verzichten?

Anwort: Ein solcher Verzicht ist nichtig, so jedenfalls das LAG Hamm Urteil vom 04.03.2005 – 10 Sa 1989/04. Das LAG Hamm begründet dies damit, dass die zwingende Wirkung des Kündigungsschutzgesetzes es verbietet von vornherein auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage zu verzichten.

Rechtsanwalt Martin – Arbeitsrecht Berlin