Kann der Arbeitnehmer vor dem Zugang der Kündigung auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage verzichten?
Anwort: Ein solcher Verzicht ist nichtig, so jedenfalls das LAG Hamm Urteil vom 04.03.2005 – 10 Sa 1989/04. Das LAG Hamm begründet dies damit, dass die zwingende Wirkung des Kündigungsschutzgesetzes es verbietet von vornherein auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage zu verzichten.
Rechtsanwalt Martin – Arbeitsrecht Berlin