Die Akteurin dieses Video-Clips, sowie dessen Produzent, wurden beide zu je zwei Jahren Knast verurteilt, sowie zu rund 450 €uro Geldstrafe. Revision gegen das Urteil ist möglich. Der Sängerin half es anscheinend nicht, zur Verhandlung vollverschleiert und mit Koran unter dem Arm erschienen zu sein? Man muss das Video weder für genial noch für geschmackvoll halten, aber die unanständigen, anscheinend strafwürdigen Dinge spielen sich schließlich in den Köpfen der männlichen Betrachter ab…
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http://www.elmundo.es/internacional/2017/12/13/5a30e5b9e2704e6e568b463e.html?cid=MOTB23701