Kachelmann: im Zweifel für den Angeklagten

In antiken Griechenland hatte jede Bürger das Recht, einen anderen Bürger anzuklagen. Der Angeklagte musste sich entsprechend verteidigen, was nicht immer besonders gut gelang. So musste Sokrates daran glauben und als Unschuldiger die Todesstrafe antreten.

File:Jörg Kachelmann 2008 gesprächsbereit.jpg

In den heutigen Zeiten ist es zum Glück nicht so schlimm. Trotzdem kann es durchaus passieren, dass unschuldige Persönlichkeiten plötzlich in einem Prozess verwickelt werden, wo sie inder der Tagespresse gefedert, geleimt und den Hunden zum Frass geworfen werden. Ganz ohne Urteil, versteht sich.

Der Fall Kachelmann (ich gehe davon aus, dass der Leser die Hintergründe kennt, da sie zum x-ten Mal in der Presse zu lesen waren) wirft einen tiefen Schatten über unseres Rechtsystem. Deutschland bürstet sich gerne damit, ein modernes Rechtstaat zu sein. Dabei genügte nur eine Anklage einer Frau, sie sei nach 11 jährige Beziehung nun  von ihren prominenten Partner mit einem Messer bedroht und gleichzeitig (!) vergewaltigt worden, um den Wettermoderator durch sämtliche Medien zu zerren, intime Details seines Lebens zu posaunen und ihm der Lächerlichkeit preisgeben.  Dabei gilt in modernen Rechstaaten die Unschuldsvermutung: wer angeklagt ist zunächst Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils. Die Beweislast liegt beim Ankläger. Es ist der Ankläger derjenige der die Schuld beweisen  muss und nicht der Angeklagter seine Unschuld.

Der Prozess neigt sich zum Ende und die Chancen Kachelmanns, frei gesprochen zu werden, stehen gar nicht so schlecht dar. Was letzlich in jener Nacht passierte wissen nur die beiden. Fest steht jedoch, dass nach einer wahren Schlacht der Gutachter, sehr wenig konkretes aus der ursprünglichen Anklage bleibt.  Zunächst passt die Erzählung der Nebenklägerin nicht zu dem Beweismaterial zusammen. In erwähnten Messer mit dem angeblich das Leben der Nebenklägerin bedroht wurde, befand sich kaum DNA aus dem angeblichen Täter. Die Erzählungen der Nebenklägerin zur Tat sind voller Lücken und wurden nachträglich, zum Teil aus Träumen, zusammengeflickt.

Die Gutachter der Psychologen brachten kein neues Licht zum Thema: es kann durchaus sein, dass die Nebenklägerin schlicht und einfach gelogen hat. Ein Motiv hätte sie allermal, nämlich verletzter Stolz.  Ausserdem hatte sie bereits bei der ersten Anklage Unwahrheiten gesagt, die sie später korrigierte.

Um die ganze Geschichte noch ad absurdum zu führen, fügte sich die Nebenklägerin ein Jahr vorher ähnliche Verletzungen bei, als sie ein Jahr später als Folger einer angeblichen Vergewaltigung angab. Es gab also eine Art “Generalprobe” die peinlicherweise in ihren Computer sichergestellt wurde. Ihre Erklärungen dazu waren recht dürftig und wenig glaubhaft.

Zur besondere Pointe in ganzen  Prozess wurde eine ganze Reihe von hübschen Damen als “Zeuginnen” eingeladen, obwohl sie offensichtlich gar nicht zu bezeugen hatten, denn sie waren ja bekanntlich in der Tatnacht nicht dabei. Einige davon  liessen sich ihre Chance jedoch nicht entgehen, ihre Sex&Crime Stories meistbietend zu verkaufen und weitere Intimitäten ihres ehemaligen  Liebespartner Preis zu geben.  Das Ziel der Anklage war allzudurchsichtig, nämlich Kachelmann weiter zu diskreditieren und ihm in der Nähe eines Vergewaltiger zu bringen.

Leider ist Promiskuität und das führen von Parallelbeziehung keine Straftat in Sinne des Strafgesetzbuches.  Das ganze war mehr ein absurdes Theater als ein Strafprozess. Die Deutscher Justiz wurde damit auf die Ebene von einer SOAP Oper degradiert, eine Art DSDS mit Alice Schwarzer in der Rolle von Dieter Bohlen und die Justizbehörde in der Rolle von RTL.

Soll sich die Justiz in Zukunft für Rachegelüste von verschmähten Geliebten instrumentalisieren lassen ? Sind Staatsanwälte mittlerweile so weich geworden, dass sie beim Anblick weiblichen Tränen alles glauben, was Ihnen vorgegaukelt wird ? Wer übernimmt die Kosten dieser extrem teure Komödie die in sämtlichen Kanälen zu Prime Time lief? Sie dürfen drei Mal raten: der Steuerzahler, also Sie!

Nachdem für die Nebenklägerin und Anklage dürftige Beweislage können die Richter nur einen uralten Rechtsprinzip in Fall Kachelmann anwenden: in dubio pro Reo: in Zweifel für den Angeklagen.  Aber der Schaden ist bereits erfolgt, genau so wie die mehr als Hunder Tage Gefängnis, die Herr Kachelmann erleiden müsste. Da könnte man  durchaus die Frage stellen, cui bono ? (Wem nützt ?) Dreimal dürfen Sie raten.


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