Das Bundeskabinett hat am 6.06. einen eigenen Gesetzesentwurf zur Novellierung des EEG vorgelegt. Gegenüber dem Referentenentwurf aus dem BMU vom 17.5., zu dem die Verbände kurzfristig bis zum 23.5. Stellungnahmen abzugeben hatten, sind bezüglich der festen Biomasse
Der VDS erkennt an, dass nunmehr im Gesetzesentwurf die Fortführung des Bonus für Rinde wieder aufgenommen wurde. Dies ist wichtig, da mit der Rinde ein sehr schwieriger Brennstoff mit aufwändiger Technik eingesetzt wird. Die zusätzliche Vergütung erleichtert die Entscheidung für die Investition in die EEG-Stromerzeugung. Positiv wird auch vermerkt, dass mit der Aufgabe des Ausschließlichkeitsprinzips bei Bedarf bei den Einsatzstoffen flexibel reagiert werden kann. Der VDS regt an, auch für Bestandsanlagen das Ausschließlichkeitsprinzip aufzugeben und den Betrieben somit die Handhabung zu erleichtern.
Die weiteren Regelungen in der Kabinettsvorlage stellen allerdings eine deutliche Verschlechterung gegenüber der geltenden Gesetzeslage dar. Der Wegfall des Technologie-Bonus, die erweiterten Anforderungen bezüglich KWK und die Verdoppelung des jährlichen Degressionssatzes auf 2 % bedeuten neben den Einschränkungen bei weiteren Randbedingungen eine zusätzliche Einschränkung.
Insgesamt setzt die Kabinettsvorlage keine Impulse für den von der Bundesregierung im Hinblick auf die Atomwende geforderten Ausbau
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Der VDS verweist nochmals auf seine bereits zum Referentenentwurf vorgelegten Forderungen nach stärkerem Einbezug und zusätzlicher Vergütung von Sägerestholz. Ferner auf die Anregung, einen Stetigkeitsbonus einzuführen, um den Beitrag der Biomasse zur Netzstabilisierung und Verstetigung der Einspeisung entsprechend zu fördern und zu honorieren.
Die Nutzung der Erneuerbaren Energien, insbesondere bei der festen Biomasse, ist vor allem eine regionale Angelegenheit. Der VDS erwartet demzufolge, dass bei den anstehenden Beratungen im Parlament diese Argumente aus den Regionen stärker gewichtet werden und Eingang in das Gesetz finden.