Vor kurzem erfuhr ich durch einen Blogbeitrag von RA Schulte-Frohlinde, dass die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gar nicht vorhatte, das gemeinsame Sorgerecht für nicht verheiratete Väter zu regeln bzw. gesetzlich festzulegen. Im Gegenteil: Sie war noch nicht einmal bereit, ein Gutachten dazu in Auftrag zu geben, obwohl dieses vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben war. Nun ist es nicht so, dass Betroffene das nicht geahnt hätten, unglaublich ist es aber trotz allem! Das Ganze allerdings nun auch noch schriftlich zu lesen, hat seine eigene Qualität. Aber lest selbst, was Herr Schulte-Frohlinde dazu schreibt:
Dem BMJ war unmittelbar nach der Entscheidung des BVerfG vom 29.01.2003 ausdrücklich klar, dass entweder die von dem BVerfG zur Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs behaupteten Tatsachen unverzüglich durch Ermittlung der Tatsachen bestätigt oder die gesetzliche Regelung geändert werden musste. Im Laufe des Jahres 2003 hat das BMJ daher ein Angebot zur Durchführung einer Untersuchung eingeholt. Daraufhin hat das Fachreferat durch Ministervorlage vom 28.08.2003 um Entscheidung der Ministerin gebeten. Die Entscheidung der Bundesministerin der Justiz Frau Brigitte Zypries (SPD) auf diese Vorlage lautete:
“Fr. Ministerin hat entschieden, dass derzeit kein Gutachten beauftragt wird.” Unmittelbar nachfolgend hat das BMJ dem Angebot zur Durchführung der Untersuchung eine Absage erteilt. Mehr
Herr Schulte-Frohlinde hat im übrigen auf seinem Blog einen mehr als lesenswerten Artikel verfasst, in dem er seine ca. 6-jährige Tätigkeit bzgl. Auskunftrecht zur Gesetzesänderung des § 1626 a BGB ausführlich dokumentiert hat. Wer diesen Beitrag gelesen hat, der hat danach (hoffentlich) in Hinsicht auf unsere Justiz keine Illusionen mehr.
Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 29. Januar 2003 im Leitsatzurteil 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 keine Fristsetzung zur Gesetzesänderung vorgenommen hat, spricht nicht nur Bände, sondern ganze Bücherregale. Das gleiche Prozedere wiederholte das BVerfG voriges Jahr. Zwar stellte das hohe Gericht fest, das Väter benachteiligt würden, wenn man ihnen keine Widerspruchsmöglichkeit bei Verweigerung des gemeinsamen Sorgerechts einräumen würde, nichtsdestotrotz lieferte das BVerfG mit Urteil vom 21.07.2010 Az: - 1 BvR 420/09 - analog den Forderungen des VAMV dem Bundesjustizministerium (BMJ) sämtliche Gründe in die Hand, wie ein künftiges Gesetz gestaltet werden soll.
In diesem Zusammenhang fiel mir der Kommentar zu einem Artikel auf Zeit Online ein. Das Thema lautete “Eine Elternquote wird gebraucht”. Ich kann Dem- oder Derjenigen einfach nur Recht geben und lasse deshalb den Kommentar für sich sprechen.
Deutschland braucht zuvorderst Tabula-Rasa beim Familienrecht!
Ich kann es nicht mehr hören: Quoten, Quoten und nochmal Quoten.
Der Kern des Problems Kinderlosigkeit liegt zu einem Großteil mittlerweile auch daran, dass Vater werden in Deutschland ein va banque Spiel mit 50 Prozent Sicherheit für Männer bedeutet, im seelischen und finanziellen Ruin zu landen. Das hat sich mittlerweile herumgesprochen und die erste Generation Scheidungskind ist mittlerweile auch erwachsen geworden und hat angefangen nachzudenken. Es ist ein ruinöser Weg, der sich seit der Jahrhundertreform “Scheidungsrecht” herumgesprochen hat. Und wenn man sich nur das Sorgerecht ansieht und die aktuelle Debatte im Bundestag verfolgt, so wird dies neben einer ausufernden Unterhaltsmentalität, welche weltweit einmalig ist, nicht gerade Mut machen.
[..]Von all dem erwähnen die “Ursachenforscher” bei Bertelsmann und ähnlich einseitig analysierenden selbstverständlich nichts. Da passt es ja besser in den gesellschaftlichen und medialen Grundtenor von feigen Männern zu sprechen und Supermuttis, die nur leider keinen finden, weil das zottelige Nutztiere Mann sich nicht an starke Frauen traut. Ursachenforschung? Keine; wäre doch mal ein Thema für “Die Zeit”, auch wenn es nur ein frommer Wunsch sein dürfte. Quelle
Wenn man jetzt noch bedenkt, das die Bundesregierung immer noch keinen Gesetzesentwurf zum Thema “Gemeinsames elterliches Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern” vorgelegt hat, dann muss man befürchten, das Frau Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Weg ihrer Vorgängerin gehen will, in dem auch sie untätig bleibt oder dieses Thema vor sich her schiebt. Einzig die Grünen haben bei diesem Thema “niedrigschwellig” reagiert und bereits im vorigen Jahr einen Antrag eingebracht, der am 28.01.2011 im Bundestag beraten wurde. Die anderen Parteien wollten nachziehen, bisher habe ich davon aber noch nichts vernommen.
WikiMANNia: Kindeswohl • Sorgerecht • Vaterschaft • Trennungsväter