Gerechtigkeit muss man sich leisten können - in Spanien ab sofort weit mehr als vorher. Die Gerichtsgebühren werden empfindlich angehoben, wie das Gesetzesprojekt zeigt, das der Ministerrat heute in Madrid beschlossen hat. Damit sollen “die Überarbeitung in den Gerichtshöfen” bekämpft und “die Finanzierung der Justiz gesichert” werden. In der Praxis aber beschränkt diese Massnahme den Zugang von Bürgern der mittleren und schwachen Einkommenschichten zur Justiz deutlich. Das gilt für alle Prozesse ausser Strafverfahren.
Besonders drastisch ist der Anstieg für Einspruchsverfahren (Revision), die gleich um satte 500 – 750 Euro teurer werden nach dem Motto “Du hast bereits ein Urteil bekommen, wenn du dich damit nicht abfinden willst, wird´s teuer”. Die deutliche Gebührenerhöhung gilt ausdrücklich nicht nur für juristische Personen (Firmen) sondern in derselben Höhe auch für Privatpersonen. Man habe bewusst das besondere Augenmerk der Kostensteigerung auf die Revisionsverfahren gelegt, “um Missbrauch zu vermeiden”, erklärte die Vizepräsidentin der konservativen Regierung (Partido Popular), Soraya Sáenz de Santamaría, in Madrid.
Die neuen Gerichtsgebühren finden Sie in der mittleren Spalte, die linke Spalte zeigt die bisherigen Sätze, die rechte Spalte die heute beschlossene Erhöhung.