Jung ist nicht gleich jung

Kaum ein Gesetz wurde nach seiner Einführung so oft vor Gericht diskutiert, wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Folgen diskriminierenden Verhaltens oder Auftretens sind für Unternehmen und Arbeitgeber weitreichend. Somit ist ratsam, etwa eine Stellenausschreibung auf Floskeln zu prüfen, die zu bemängeln sein könnten. Vor allem Hinweise auf Geschlecht und Alter sind häufig Klagegründe. Doch nicht jedes Wort ist auf die Goldwaage des AGG zu legen, wie das Landesarbeitsgericht Nürnberg deutlich machte. Die Anzeige eines Arbeitgebers, der einen “zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem jungen motivierten Team” anzubieten hatte, ist nicht etwa altersdiskriminierend, sondern werbend zu verstehen. Das Gericht erkannte keine Suche nach einem explizit jungen Mitarbeiter in dieser Formulierung, sondern eine Selbstdarstellung des Unternehmens (Az.: 2 Sa 574/11).

 


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