Justizstrukturreform / Ergebnisse der Hill-Kommission
Mainz. 27. März 2012. (red). Die nun vorliegenden Ergebnisse der Hill-Kommission für eine Justizstrukturreform belegen aus Sicht der Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner, die Notwendigkeit der Einsetzung eines parteiübergreifenden „Justiz-Konvents Rheinland-Pfalz“. Die Hill-Kommission habe alle eigenen und höchst umstrittenen Vorschläge der Landesregierung abgelehnt. Das gelte sowohl für die zunächst geplante Zusammenlegung der Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken, wie auch für den Vorschlag der Bildung auswärtiger Senate oder auch für die einseitige Konzentration auf den Standort Mainz bei den Überlegungen zur Schließung von Verwaltungsgerichten. Selten habe sich
eine Landesregierung mit Vorschlägen für eine Justizreform in vergleichbarer Weise blamiert.
„Die Landesregierung hat mit ihren unausgegorenen Reformvorschlägen ohne Not große Unruhe in die Justiz hineingetragen. Dass ihre Ideen weder Hand noch Fuß haben, hat ihr die Hill-Kommission jetzt bescheinigt. Die nun vorliegenden Ergebnisse belegen unseren Verdacht, dass es bei den Zusammenlegungsplänen im Hinblick auf die Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken nur darum ging, eine unliebsame Personalie aus dem Weg zu räumen.
Es muss jetzt darum gehen, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen und eine Justizreform zu erarbeiten, die auf einer breiten Grundlage steht. Dem dient mein Vorschlag eines „Justiz-Konvents Rheinland-Pfalz“. Denn eine dauerhaft tragfähige Reform, die unbeeinflusst von künftigen Wahlergebnissen umgesetzt werden kann, erfordert den Konsens
aller Parteien und Fraktionen. Vorbild kann dabei z.B. das überparteilich abgestimmte Vorgehen bei der Kommunal- und Gebietsreform Anfang der 70er Jahre oder die Idee des aktuellen Bildungskonvents in Sachsen-Anhalt sein. Mir ist zudem wichtig, dass eine Reform nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg geplant und umgesetzt wird. Zur Förderung von Qualität und Akzeptanz sollten unbedingt auch der Sachverstand und die Erfahrung aus der rheinland-pfälzischen Justiz selbst angemessen eingebunden werden.“
Unumstritten, so Klöckner, sei die Notwendigkeit einer Reform. Diese ergebe sich nicht nur aus dem demografischen Wandel und den damit einhergehenden zu erwartenden Veränderungen bei der Bevölkerungsstruktur. Auch die sich verändernden inhaltlichen Anforderungen an die Justiz und die angespannte Haushaltslage unseres Landes machten Reformüberlegungen unausweichlich. Oberster Maßstab müsse dabei sein, dass es nicht um eine Reform um der Reform willen gehe: Klöckner: „Ziel muss sein, die Justiz im Land für die nächsten Jahrzehnte zukunftsfähig zu machen, ihre Effizienz und ihre Qualität und damit letztlich auch der Effektivität des Rechtsschut-zes zu verbessern.“