Jugendliche werden in den Jobcentern nur mangelhaft begleitet

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Jugendliche werden in den Jobcentern nur mangelhaft begleitet Bild: privat

Heftige Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH)  an der „Betreuung“ und Vermittlung Jugendlicher mit Berufsabschluss in den Jobcentern: Fehlerhafte Dokumentationen von Berufsabschlüssen Jugendlicher, fehlende oder zu späte Erstberatungen der Jugendlichen, krampfhaftes Festhalten an Erstausbildungen, unzureichende, ungenaue Eingliederungsvereinbarungen.

In sieben Jobcentern und davon in 336 Fällen wurde in 2016 die „Betreuung“ junger Menschen von 15 Jahren bis 25 Jahren durch den Bundesrechnungshof überprüft. Wie es in dem Bericht hieß, waren oft Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung ausgewiesen, obwohl sie tatsächlich über keinen Berufsabschluss verfügten. In anderen Fällen waren die Berufsbezeichnungen falsch. Als mögliche Ursache nannten die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung (BA), dass ein späteres Erkennen fehlerhaften Berufsangaben nicht automatisch im Lebenslauf des internen Systems zurückgesetzt werde. Die zugelassenen kommunalen Träger konnten keine bestimmten Ursachen angeben. Die Prüfer stellten fest, dass nicht existierende oder falsche Ausbildungsabschlüsse ein fehlerhaftes Bild über die Qualifikation und über den Bedarf an Qualifizierungsmaßnahmen der Leistungsberechtigten zu falschen…

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