Judihui, unabhängig!

Judihui, unabhängig!

Das ENSI sei unabhängig, schreiben externe Gutachter angeblich in einem Bericht. Tun sie das wirklich?

Beginnen wir doch einfach mit der positiven Nachricht: «Externe Abklärung bestätigt Unabhängigkeit des ENSI». Die so betitelte Medienmitteilung flatterte am Morgen mit Sperrfrist in die Redaktionsstuben. Im gleichen Mail befand sich auch der Bericht, in dem die Luzerner Firma Interface das Verhältnis des ENSI (der Aufsichtsbehörde) zur Nagra (der Beaufsichtigten) untersuchte. Den Bericht hatte der ENSI-Rat, das Aufsichtsorgan über das ENSI, in Auftrag gegeben, nachdem Vorwürfe über ein zu enges Verhältnis von ENSI und Nagra aufgetaucht waren.

Nun ist es eine alte Journalisten-Weisheit, dass Medienmitteilungen über Berichte nicht immer das in den Mittelpunkt stellen, was im Bericht wirklich wichtig ist. Tatsächlich sind die im Report geäusserten Kritikpunkte an den bestehenden Verhältnissen dem Verfasser der Medienmitteilung gerade mal zwei Sätze im hinteren Teil des Communiqués wert. Der Bericht selber jedoch zeichnet ein etwas anderes Bild davon, wie die Verantwortlichen des ENSI und der Nagra – notabene ein privatrechtliches Unternehmen im mehrheitlichen Besitz der AKW-Betreiber – miteinander verkehren:

  • Protokolle von Sitzungen zur Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (das so genannte «Sachplan-Verfahren») werden der Nagra zur «Vorvernehmlassung» zugestellt, bevor sie an die übrigen Sitzungsteilnehmer verschickt werden. Damit habe man «eine potenzielle Gefährdung der Glaubwürdigkeit des ENSI in Kauf genommen», schreiben die Gutachter.
  • Mindestens eine Sitzung zwischen ENSI und Nagra wurde überhaupt nicht protokolliert.
  • Die Nagra hat sich in zwei Fällen von sich aus in Abklärungen des ENSI eingeschaltet und bei diesen auch gleich die Federführung vom ENSI übernommen. Die Nagra habe «beim Auftreten neuer Sachfragen ein hohes Interesse, diese selber abzuklären und zu beurteilen», schreiben die Gutachter.
  • Zugute halten die Gutachter dem ENSI unter anderem, dass die Fachkompetenz von dessen Mitarbeitern «gegeben» sei (was wir doch sehr hoffen) und dass keine «regulatory capture», also keine Beeinflussung der Aufsichtsbehörde durch Bestechung, Personalwechsel untereinander, persönliche Beziehungen oder Beiträge an politische Kampagnen auszumachen seien (was wir noch viel mehr hoffen).


  • Kleines Detail am Rande: Das Jubel-Communiqué über die «Unabhängigkeit des ENSI» wurde zwar vom ENSI-Rat verschickt. Als Verfasser des Dokuments findet man in dessen Metadaten jedoch einen gewissen Sebastian Hueber – seines Zeichens Mediensprecher des im Gutachten unter die Lupe genommenen ENSI.


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