Judenfeind und Gewaltverherrlicher oder doch nur unliebsamer Menschenrechtler?

Erstellt am 11. Mai 2015 von Lux
Es ist unvorstellbar, dass ein bundesdeutsches Gericht dieser Tage einen Menschen wegen allgemeiner Deutschfeindlichkeit verurteilen würde, nur weil dieser Mensch es zuvor gewagt hatte, die Afghanistanpolitik der Bundesregierung anzuprangern. Wenn doch, würde dieses Urteil schnellstens einkassiert werden und die Richterin wäre dem Spott und der Häme einer breiten Gesellschaftsschicht ausgesetzt.
Wenn sich allerdings hierzulande ein Mensch wagt, die Kriegspolitik Israels anzuprangern, dann geht es sehr schnell, dass er pauschal zum Judenfeind stilisiert wird. Dabei ignoriert in unserem Fall die Richterin vollkommen die Tatsache, dass sich nicht gerade wenige der Juden dieser Welt ebenfalls gegen die israelische Kriegspolitik aussprechen. Israel ist nicht mit der Gesamtheit aller Juden zu verwechseln. Wer allerdings den Staat Israel mit den Willen und den Belangen aller Juden gleichsetzt, der unterscheidet sich dann wohl kaum von den Vertretern der These von der jüdischen Weltverschwörung. Letztere gelten gemeinhin als Antisemiten, warum nicht dann auch deren Pendant.
Der 76jährige Walter Herrmann macht mit seiner Klagemauer vor dem Kölner Dom seit Jahren auf die Ungerechtigkeiten dieser Welt aufmerksam. Als er damit begann, Fotos von toten und verletzten Kindern aus Gaza auszustellen, rief das die zionistische Inquisition auf den Plan. Die - zu denen die Kölner SPD-Abgeordnete Regina Börschel, der Grünen-Bürgermeister Andreas Hupke, der FDPler Uli Breite und die Kirchen gehören - ließen Herrmann vor Gericht zerren, wo er sich wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz zu verantworten hatte. Für einen Schlag mit der Antisemitismuskeule hatte es aber nur in den zionistischen Medien und das offensichtlich nicht gerichtstauglich gereicht.
Herrmann wurde nun gerichtlich verboten, seine Beweise über Kriegsverbrechen in Gaza öffentlich auszustellen. Anderenfalls droht dem Rentner eine Geldstrafe, ein weiterer Prozeß und eine generelle Verweigerung seines Bürgerrechts.
Passanten am Dom würden die schrecklichen Bilder unvorbereitet aufgedrängt, Kinder und Jugendliche verstört, so die Kölner Staatsanwaltschaft, die Herrmann wegen Gewaltdarstellung und Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz anklagte.
Uns ist nicht bekannt, dass sich die Staatsanwaltschaft Köln um den Schutz von Kindern und Jugendlichen bemüht, wenn es sich um "schreckliche Bilder" und Gewaltdarstellungen im Rahmen des Kinderfernsehens, in Kinderzeitschriften, Videospielen, Kinofilmen, Radio- und Musiksendungen, auf den Schulhöfen und in Freizeiteinrichtungen handelt. Deshalb ist es Heuchelei, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht das jugendgefährdende Potential echter Fotos als Begründung heranziehen - die übrigens aus guten Gründen im Netz und im Fernsehen weiterhin abrufbar bleiben - und dabei den gesellschaftlichen Alltag der Kinder und Jugendlichen in eklatanter Weise zu ignorieren und zu missachten.