Journalist durch CIA ausgespäht

Grundgesetze

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Es gibt noch immer Menschen, die, trotz aller Enthüllungen im Zusammenhang mit der NSA, der Meinung sind, sie “hät­ten nichts zu ver­ber­gen” und das Ganze ginge sie nichts an.

Der aktu­elle Fall des NDR-Journalisten Stefan Buchen sollte zu einem Umdenken zwin­gen.

Buchen arbei­tet seit Jahren für den Fernsehsender sowie für die Süddeutsche Zeitung und gilt als Spezialist für heikle Recherchen im ara­bi­schen Raum. Wohl des­halb geriet er in das Visier des ame­ri­ka­ni­schen Geheimdienstes CIA. Dieser – und das macht den Skandal noch skan­da­lö­ser – for­derte im Rahmen einer “Projekt 6″ genann­ten Zusammenarbeit mit deut­schen Geheimdiensten die Passnummer und das Geburtsdatum des Journalisten an. Welche – so die Recherchen von ARD und Süddeutsche – wohl auch an die­sen wei­ter­ge­ge­ben wur­den.

Nun hätte es die­ses “Projekt 6″ nach deut­schem Recht aller­dings gar nicht geben dür­fen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, kannte die­ses Projekt nach eige­nen Angaben bis­her nicht. Jede Datenbank, die per­so­nen­ge­bun­dene Daten sam­melt, muss die­sem aber zur Genehmigung vor­ge­legt wer­den.

Nach Recherche des Kölner Stadtanzeigers wurde die Existenz diese Datenbank vom BND bestä­tigt, “die Kooperation sei jedoch 2010 been­det wor­den.”

Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte dem Spiegel mit, man habe bei die­sem Projekt “aus­schließ­lich auf Grundlage der deut­schen Rechtsbestimmungen” gehan­delt.

Die Süddeutsche schreibt: “Die CIA hatte im Zusammenhang mit einer Jemen-Recherche Buchens im Februar 2010 offen­bar des­sen Telekommunikations-Daten abge­fan­gen und danach waren offen­bar sein beruf­li­cher Hintergrund, seine Arbeit sowie seine Reisen aus­ge­forscht wor­den.”

In einem ande­ren Artikel bringt es die Süddeutsche auf den Punkt:

Pressefreiheit ist in Deutschland ein kon­sti­tu­ie­ren­des Element der Demokratie, nie­der­ge­legt in Artikel 5 des Grundgesetzes. Wie kam die CIA auf die Idee, dass deut­sche Dienste bei der Ausspähung eines kri­ti­schen deut­schen Journalisten, der in Jemen oder Afghanistan recher­chiert hat, behilf­lich sein könn­ten? … Der Fall Buchen ist also mehr als eine Fußnote in dem Skandal um die totale Ausspähung, der mit den Namen der Geheimdienste NSA und Government Communications Headquarters (GCHQ) ver­bun­den wird. Bislang ging es um die alles umfas­sende, aber irgend­wie doch anonyme Ausspähung. Jetzt gibt es einen Namen.

Die Süddeutsche ver­mu­tet, dass Buchen auch des­halb in das Visier der Geheimdienste geriet, weil er als inves­ti­ga­ti­ver Journalist die offi­zi­el­len Stellungnahmen der am Krieg in Afghanistan betei­lig­ten Länder und Armeen hin­ter­fragte. Und häu­fig auf andere Ergebnisse kam, als es von offi­zi­el­ler Seite ver­laut­bart wurde.

Der Deutsche Journalisten-Verband schreibt in einer Stellungnahme dazu:


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