Foto: H.G.
An sich war 2013 ein gutes Jahr für Joey Heindle, Finalist der neunten Staffel von „Deutschland sucht den Superstar, DSDS“. Jahresanfang der Sieg zum Dschungelkönig bei „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“, unzählige Fernsehauftritte und zum Jahresausklang die neue Swing-Single „Weihnachten ist wunderschön“ in guter alter Rat Pack Manier mit Sebastian Deyle, Anthony Bauer Jr. und der Tom Schau Band. Doch wo Licht auch Schatten. Und dieser Schatten hat sich bereits beim Einzug ins Dschungelcamp abgezeichnet. Es geht um die Klage von Heindles Ex-Manager Helmut Werner auf entgangene Einnahmen in Form von Provisionen nachdem Joey Heindle den Vertrag mit Helmut Werner Ende 2012 gekündigt hat. Im Juli 2013 rechtfertigte Helmut Werner, der in den österreichischen Medien wegen seiner markanten Frisur auch den Spitznamen „Lord Helmchen“ trägt, seine Forderungen: „Joey hat nach dem Dschungel, den ich ihm besorgt habe, richtig viel Geld verdient. Ohne mich hätte er diese Karriere nicht gemacht. Er selbst wollte nicht nach Australien.“
Nun hat das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen ein Urteil verkündigt. Demnach sei der Vertrag zwischen Joey Heindle und Helmut Werner rechtsgültig gewesen und es bestand für den 20-jährigen Sänger eine Verpflichtung zur Zahlung von Provisionen. Darüber hinaus muss Joey Heindle für alle Schäden aus dem Vertragsbruch haften und die vollen Prozesskosten übernehmen. Damit kommt auf Joey eine Gesamtbelastung von rund 140.000 Euro zu.
Joey Heindle ist vollständig überrascht über das Gerichtsurteil, das er aus den Medien erfahren musste. Sein Pressesprecher Jan-Christopher Sierks teilt mit: „… Die von Joey Heindle beauftragten Anwaltskanzleien in Wien und Köln haben bis jetzt keine Kenntnis von einem Gerichtsurteil. Uns ist nun allerdings bekannt, dass der Anwalt von Herrn Werner anscheinend Kenntnis von einem Urteil hat, da er die Presse informiert hat. In dieser Pressemeldung wird Joey Heindle angeblich zu einer Zahlung von 4.800,- Euro verurteilt. Von 140.000,- Euro – wie in der Presse berichtet – kann also keine Rede sein. Diese Summen sind reine Spekulation. Wir sehen dem weiteren Vorgehen äußerst gelassen entgegen und können natürlich erst weitere Statements abgeben, sobald wir ein Gerichtsurteil offiziell erhalten haben.“
Soweit bekannt ist das Urteil nicht rechtskräftig. Joey Heindle soll vier Wochen Zeit haben, beim Oberlandesgericht Wien gegen das Urteil zu berufen. Jedenfalls gibt sich der Sänger auf seine Facebook-Seite kampfbereit: „Niemand kann mich vernichten. Niemand macht mich pleite. Niemand geht mir auf den Sack. Niemand verdirbt mir meine Laune!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! So und jetzt lass ich mir mein Essen schmecken.“
Ein offizielles Statement von Helmut Werner gibt es noch keines. Der umtriebige Künstleragent und Langzeit-Schwiegersohn in spe des Wiener Baumeisters Richard „Mörtel“ Lugner hat seine einschlägigen Erfahrungen mit diversen Klienten. So gab es 2013 Gerichtsverfahren wegen Schlägereien mit seinem Schützling Helmut Berger und 2010/2011 Handgreifliches mit DSDS-Vize Menowin Fröhlich.
Recherche und geschrieben Heidi Grün