Eine Jobcenter-Managerin verklagt ihren Arbeitgeber, weil sie sich zu Rechtsbrüchen gedrängt fühlt. Sie macht sich Sorgen um das Wohl ihrer Klienten.
Wenn Beschäftigte ihren Arbeitgeber verklagen, dann meist im ureigenen Interesse: Sie fordern ein besseres Zeugnis oder wehren sich gegen ihre Kündigung. Ganz anders ein Prozess, der jetzt vor dem Arbeitsgericht im niedersächsischen Verden (Aller) bei Bremen lief: Eine Fallmanagerin des Jobcenters für den Kreis Osterholz klagte gegen ihren Arbeitgeber, weil sie sich Sorgen um das Wohl ihrer Klienten macht, vor allem Langzeitarbeitslose. Die seien nämlich vom Jobcenter auf rechtswidrige Weise in sogenannte Eingliederungsvereinbarungen (EGV) gedrängt worden - per Serienbrief, ohne vorherige Einzelfallprüfung. Wenn jemand die Vorlage nicht habe unterschreiben wollen oder gar nicht auf das Anschreiben reagiert habe, dann sei es üblich gewesen, dass die Behörde einseitig im Wege des Verwaltungsakts die Vereinbarung in Kraft gesetzt habe.
Sie selbst, berichtete die Klägerin vor Gericht, sei angewiesen worden, bei Verstößen der Klienten gegen die Serien-EGV Sanktionen zu verhängen, sprich: die Hartz-IV-Leistungen vorübergehend um 30 oder 60 Prozent zu kürzen oder gar komplett zu streichen. Das aber verweigerte sie, weil sie ja die Serienbriefe für rechtswidrig hielt.
Monatelang protestierte die 35-Jährige amtsintern gegen diese Praxis - vergeblich. Die einzige Folge: Sie wurde von ihren Vorgesetzten unter verschärfte Kontrolle gestellt und konnte nach ihrer Darstellung kaum noch eigenständig arbeiten.
Vor dem Arbeitsgericht klagte sie jetzt unter anderem gegen die verstärkte Aufsicht. Vor allem aber wollte sie gerichtlich feststellen lassen, dass sie keine Sanktionen verhängen muss, wenn Klienten gegen die Serien-EGV verstoßen.
Doch mit keinem ihrer Klageanträge hatte sie Erfolg. Das Jobcenter machte nämlich deutlich, dass es sich bei den Serienbriefen nur um einen Modellversuch gehandelt habe, der inzwischen beendet sei. Über die Vergangenheit aber wollte das Gericht nicht mehr urteilen. Und wenn Arbeitnehmer von ihren Vorgesetzten kontrolliert würden, hätten sie das hinzunehmen, so die Vorsitzende Richterin Susanne Trautmann während der Verhandlung. Die Urteilsbegründung selbst liegt noch nicht vor.
Die unterlegene Fallmanagerin, die schon seit Monaten krankgeschrieben ist, will jetzt mit ihrer Anwältin prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt. Vielleicht entscheiden dann höhere Instanzen, was in der anderthalbstündigen Verdener Verhandlung offen blieb - nämlich ob ein Jobcenter pauschale Eingliederungsvereinbarungen an Langzeitarbeitslose verschicken darf, ohne vorher ihre persönliche Lage zu prüfen.
Mit ihrer Unterschrift unter die Vordrucke sollten sich die Klienten unter anderem zu fünf Bewerbungen pro Monat verpflichten, egal, ob sie überhaupt arbeitsfähig oder dauerhaft krank waren. Nur wer schriftlich Einwände erhob, bekam nachträglich die Chance auf eine individuell zugeschnittene Vereinbarung. Aber viele Klienten, so deutete die Klägerin an, seien von diesem Verfahren überfordert gewesen, allein schon wegen Sprachproblemen. Für viele sei in dem mehrseitigen Rundbrief auch gar nicht ersichtlich gewesen, wozu genau sie verpflichtet wurden.
Außerdem hätten sie wahrheitswidrig unterschreiben sollen, dass vorher ein Beratungsgespräch stattgefunden habe.
„Wenn ich bei Verstößen gegen solche Vereinbarungen Sanktionen verhängt hätte, dann hätte ich bewusst Menschen geschadet und sie bewusst in existenzielle Not gebracht", sagte die Klägerin vor Gericht. „Ich kann doch nicht angewiesen werden, ganz klar gegen die Menschenwürde zu verstoßen."
Der Anwalt des Jobcenters wies die Vorwürfe entschieden zurück. Er bestätigte zwar, dass einem achtfachen Vater wegen nicht erfüllter EGV alle Leistungen gestrichen wurden, bis er ein Attest über Erwerbsunfähigkeit vorlegte. Aber gerade dieser Fall zeige doch, dass das Jobcenter durchaus auf die einzelnen Personen eingegangen sei, wenn die sich gemeldet hätten. „Schlicht unverschämt" sei der Verdacht, dass die Behörde „systematisch rechtswidrig gehandelt" habe, meinte der Behördenvertreter.
Strittig blieb auch das Ausmaß der Serienbriefaktion: Die Klägerin erwähnte mehrere hundert Fälle, während der Behördenanwalt auf FR-Nachfrage von einer Zahl „im unteren dreistelligen Bereich" sprach.
Wenn es nach der Gerichtsvorsitzenden gegangen wäre, hätten sich beide Seiten auf einen Vergleich einigen können: Die wegen des Konflikts krankgeschriebene Fallmanagerin kehrt an ihren Schreibtisch zurück, bleibt neun Monate unter verstärkter Aufsicht, und dann schaut man, ob alles wieder „rund läuft". Aber die 35-Jährige lehnte den Vorschlag ab. Denn sie will geklärt haben, ob die Serienbriefpraxis rechtswidrig war oder nicht.
Die Klägerin machte vor Gericht aber nicht den Eindruck einer verbohrten Querulantin. Sachlich schilderte sie ihre Gewissensnöte, und sie berief sich auf die „Remonstrationspflicht im öffentlichen Dienst": Wer Bedenken gegen die Rechtsmäßigkeit von Anweisungen hat, muss bei seinen Vorgesetzten Einwände erheben.
Rückhalt bekommt die Klägerin inzwischen von einem großen Wohlfahrtsverband: In einer ausführlichen juristischen Stellungnahme hat sich der Paritätische Gesamtverband ihrer Kritik angeschlossen.
QUELLE: www.fr-online.de
Schlagwörter: Arbeitsgericht, EGV, Eingliederungsvereinbarung, Fallmanagerin, Klage, Langzeitarbeitslose, Paritätische Gesamtverband, Sanktionen, Verwaltungsakts