Jetzt ist es amtlich, Asylanten werden in Deutschland zu 98,8 Prozent für immer bleibende Neubürger

Jetzt ist es amtlich, Asylanten werden in Deutschland zu 98,8 Prozent für immer bleibende Neubürger

Von Gastautor Wolfgang Schlichting

Die Bundeskanzlerin klärte die CDU Mitglieder des Landesverbandes Mecklenburg Vorpommern in 2016 über das Asylrecht auf, damit die überwiegend patriotisch gesinnten “Nordlichter” keine Angst vor einer Überflutung Deutschlands mit Millionen Asylanten bekommen.

“Asyl ist nur ein zeitweiliger Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren durch Bürgerkriege, die in den Heimatländern der Asylbewerber derzeit statt finden und wenn diese Bürgerkriege beendet sind, (explizit sprach Frau Merkel damals von Syrien und dem Irak) müssen die Asylbewerber aus diesen Ländern Deutschland wieder verlassen”!!!

Die Realität sieht allerdings anders aus, wenn einem Ausländer das Recht auf Asyl zugesprochen wird ist er berechtigt, sich drei Jahre in Deutschland aufzuhalten. Nach dem Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung muss das “BAMF” erneut prüfen, ob die Voraussetzungen für die Asylgewährung, womit die Gefahren für Leib und Leben im Heimatland gemeint sind, noch gegeben sind und wenn das nicht der Fall ist, müssen die Asylanten Deutschland wieder verlassen.

Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Voraussetzungen für eine Weitergewährung des Rechtes auf Asyl nicht nach spätestens fünf Jahren überprüft, was bei 98,8% der Asylanten der Fall war und ist, geht das zeitweilige Aufenthaltsrecht automatisch in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis über. Im Klartext ausgedrückt bedeutet dies, dass alle Ausländer, die Frau Merkel in 2015 eigenmächtig nach Deutschland geholt hat, ab dem Jahr 2020 für immer in Deutschland bleiben dürfen. Die FDP hat inzwischen eine “kleine Anfrage“ bei der Bundesregierung gestellt, aus dessen Antwort hervorging, dass lediglich 1,2% der bisher nach Deutschland importierten Ausländern das zeitweilige Aufenthaltsrecht wegen Wegfall der Asylgrundlage entzogen wurde. Die Bundesregierung informierte die FDP auch darüber, dass ein Großteil der Asylanten keine fünf Jahre warten muss, bis sie ihre unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. In der Regel erteilt das “BAMF” selbige nämlich bereits nach drei Jahren, woraus sich ergibt, dass auch die in 2016 und 2017 in Deutschland eingereisten “Flüchtlinge” für immer hier bleiben dürfen.

Wenn die “BAMF” Mitarbeiter die Ausstellung einer Niederlassungserlaubnis ausnahmsweise einmal ablehnen (siehe 1 ,2%) ist das auch kein Problem, weil die Ablehnung nicht automatisch in eine Ausreisepflicht über geht.


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