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Nach dem Eckpunktepapier, das gestern von der Justizministerin vorgelegt wurde, soll also straffrei weiterhin Jungen die Vorhaut amputiert werden dürfen.
Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
Zu diesem Entwurf stellen sich automatisch einige Fragen:
1. Weshalb sollte dieses Recht nur für männliche Kinder gelten? Im Sinne des Artikels 3, Absatz 2 des Grundgesetzes darf es keine Ungleichbehandlung der Geschlechter geben. Aus diesem Grunde muss zwingend auch die weibliche Genital-Beschneidung erlaubt sein.
2. Der Hinweis (Absatz 1, Satz 2) auf das Kindeswohl kann entfallen. Da der Gesetzgeber sowieso davon ausgeht, dass die Amputation von Teilen des männlichen Geschlechtsorganes einen Sinn hat, kann dieser Teil entfallen. (Hier bietet sich im Übrigen an, auch die Prügelstrafe wieder einzuführen, denn wie unsere Eltern schon sagten: “Uns hat es auch nicht geschadet.”)
3. Weiterhin gibt es eine ebenfalls grundgesetzwidrige Passage im Absatz 2. Denn wenn im Artikel 3, Absatz 3 davon die Rede ist, dass niemand wegen seiner Religionszugehörigkeit benachteiligt werden darf, dann widerspricht dem die Aussage, dass für die jüdische Beschneidung andere Regeln gelten als für die muslimische. Während bei den Muslimen offenbar ein Arzt die Operation durchführen muss, ist das bei den Juden nicht notwendig.
4. In der Begründung zu diesem Eckpunktepapier heißt es unter anderem: “Der Entwurf stellt bewusst nicht auf eine religiöse Motivation der Eltern ab. Die Rechtspraxis sähe sich sonst vor die schwierige Aufgabe gestellt, den Inhalt religiöser Überzeugungen ermitteln zu müssen. Eltern können im Übrigen die – weltweit stark verbreitete – (auch nicht medizinisch indizierte) Beschneidung ihres Sohnes aus unterschiedlichen Gründen für kindeswohldienlich halten.”
Dabei verweist der Text auf das Gutachten amerikanischer Ärzte, die Milliarden an diesen OP’s verdienen und somit zwar keine wissenschaftlich haltbare Studie vorweisen können, aber geschickte Lobbyarbeit.
Im Weiteren bedeutet dieser Text, dass Jeder, der meint, sein Kind beschneiden zu müssen, dies danach ohne Angabe von Gründen tun lassen darf. Spätestens hier wird – wie oben bereits erwähnt – nicht lange darauf zu warten sein, bis der erste weibliche Beschneidungsantrag vor Gericht mit eben dieser Begründung erscheint.
Dieser Gesetzesentwurf ist nicht nur peinlich sondern ein Kniefall vor den betroffenen Religionsgemeinschaften. Es steht einem säkularen Staat nicht gut zu Gesicht, Sonderregelungen, die gegen das Grundgesetz verstoßen, zulassen zu wollen. Statt “Komikernation” nun also “Kindermißbrauchsnation”…
Nic