Jede 4. Frau wird Opfer häuslicher Gewalt

Jede 4. Frau wird Opfer häuslicher Gewalt

Diese Behauptung hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen in einer Plakataktion gegen häus­liche Gewalt aufgestellt. Das bedeutende Wort ist “wird“, anstatt “wurde” Opfer häuslicher Gewalt. Man beachte den kleinen, aber feinen Unterschied. Dagegen hat Rechtsan­walt Robert Schulte-Frohlinde Klage erhoben. In einer mündlichen Verhandlung wurden die Beklagten gefragt, ob sich aus den offiziellen Daten der Berliner Polizeikriminal­statistik ergibt, dass ein viertel aller Frauen Opfer häusli­cher Gewalt werde. Das musste die Beklagtenvertreterin verneinen.

Die genannte Verhandlung fand am 30.05.2011 vor dem Verwaltungsgericht in Ber­lin statt und aus dieser zitiere ich nun die relevanten Sätze.

[..]In der Frage der Zulässigkeit wies der Einzelrichter darauf hin, der Klä­ger sei durch die Kampagne der Beklagten nicht in seinem Persönlich­keitsrecht betroffen (also entgegen meiner Rechtsbehauptung weder als Bürger des Landes Berlin, noch als Angehöriger der männlichen Bevölke­rungsgruppe, noch als Mann betroffen, gegen den ein Ermittlungsverfah­ren nach einer Strafanzeige wegen häuslicher Gewalt eingestellt worden ist, weil die Ermittlungen der für diese Feststellung ausschließlich zu­stän­digen Behörde keinen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage ergeben haben).

Mit anderen Worten, egal welche Paragraphen Herr Schulte-Frohlinde heran gezogen hätte, keiner wäre akzeptiert worden.

[..]Betreffend die Begründetheit forderte das Gericht den Kläger auf, zu der Frage der Wahrheit der Tatsachbehauptung der Beklagten vorzutra­gen. Der Einzelrichter wies sodann darauf hin, nach seiner Erinnerung an das Fach Kriminologie aus seiner Studienzeit, gebe es bei Straftaten immer ein “Dunkelfeld”. Zwischen der Umfrage (“Studie”) des Bundesmi­nisteriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über eine Zahl von Frauen, die anonym behaupten, Opfer häuslicher Gewalt geworden zu sein, und der Berliner Kriminalstatistik zu den Feststellungen der Ermitt­lungsbehörden über behauptete Fälle häuslicher Gewalt müsse streng unterschieden werden. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun.

In bisherigen Aktionen wurde wenigstens noch gesagt, dass jede vierte Frau in ihrem Leben Opfer häusliche Gewalt wurde. Mittels der Plakate wird aber suggeriert, das jede vierte Frau in ihrem Leben häusliche Gewalt erleiden werde.

Hiermit wurde eine politische Kampagne als Lüge enttarnt und Falschinformationen werden bewusst missbraucht.

Zum Schluss der mündlichen Verhandlung habe ich mir noch erlaubt, nach der richtigen Stellung der Anträge zu fragen, da möglicherweise (auch hilfsweise) ein Fortsetzungsfeststellungsantrag erforderlich wäre. Im Ergebnis hat die Beklagte zu Protokoll erklärt, sie beabsichtige ihre Kampagne zu wiederholen, also erneut in der Öffentlichkeit die Behaup­tung zu verbreiten, jede vierte Frau in Deutschland werde Opfer häuslicher Gewalt. RA Schulte-Frohlinde

Aus diesem Grund kann man nicht nur behaupten, dass feministische Populisten am Werk waren und sind, wir können speziell diese Berliner Kampagne getrost als Lüge bezeichnen.

Gestern hat die Taz eine Kriminalhauptkommissarin zum Gewaltschutzgesetz interviewt, welches ich hier noch verlinke.

Kommissarin über Gewaltschutzgesetz
“Es gibt viele wehrhafte Frauen”

Das Gewaltschutzgesetz hat Frauen ermutigt, männliche Gewalt anzu­zei­gen, sagt Kriminalhauptkommissarin Lütgert. Doch immer noch kennen viele Frauen ihre Rechte nicht.[..] Taz

Der übliche Schmollack-Märchenartikel, aber vielleicht interessierts ja wen ;-)

Tags: Frauen, Frauenhilfetelefon (HilfetelefonG), Gewaltschutzgesetz (GewSchG), Häusliche Gewalt, Machtmissbrauch


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