Diese Behauptung hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen in einer Plakataktion gegen häusliche Gewalt aufgestellt. Das bedeutende Wort ist “wird“, anstatt “wurde” Opfer häuslicher Gewalt. Man beachte den kleinen, aber feinen Unterschied. Dagegen hat Rechtsanwalt Robert Schulte-Frohlinde Klage erhoben. In einer mündlichen Verhandlung wurden die Beklagten gefragt, ob sich aus den offiziellen Daten der Berliner Polizeikriminalstatistik ergibt, dass ein viertel aller Frauen Opfer häuslicher Gewalt werde. Das musste die Beklagtenvertreterin verneinen.
Die genannte Verhandlung fand am 30.05.2011 vor dem Verwaltungsgericht in Berlin statt und aus dieser zitiere ich nun die relevanten Sätze.
[..]In der Frage der Zulässigkeit wies der Einzelrichter darauf hin, der Kläger sei durch die Kampagne der Beklagten nicht in seinem Persönlichkeitsrecht betroffen (also entgegen meiner Rechtsbehauptung weder als Bürger des Landes Berlin, noch als Angehöriger der männlichen Bevölkerungsgruppe, noch als Mann betroffen, gegen den ein Ermittlungsverfahren nach einer Strafanzeige wegen häuslicher Gewalt eingestellt worden ist, weil die Ermittlungen der für diese Feststellung ausschließlich zuständigen Behörde keinen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage ergeben haben).
Mit anderen Worten, egal welche Paragraphen Herr Schulte-Frohlinde heran gezogen hätte, keiner wäre akzeptiert worden.
[..]Betreffend die Begründetheit forderte das Gericht den Kläger auf, zu der Frage der Wahrheit der Tatsachbehauptung der Beklagten vorzutragen. Der Einzelrichter wies sodann darauf hin, nach seiner Erinnerung an das Fach Kriminologie aus seiner Studienzeit, gebe es bei Straftaten immer ein “Dunkelfeld”. Zwischen der Umfrage (“Studie”) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über eine Zahl von Frauen, die anonym behaupten, Opfer häuslicher Gewalt geworden zu sein, und der Berliner Kriminalstatistik zu den Feststellungen der Ermittlungsbehörden über behauptete Fälle häuslicher Gewalt müsse streng unterschieden werden. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun.
In bisherigen Aktionen wurde wenigstens noch gesagt, dass jede vierte Frau in ihrem Leben Opfer häusliche Gewalt wurde. Mittels der Plakate wird aber suggeriert, das jede vierte Frau in ihrem Leben häusliche Gewalt erleiden werde.
Hiermit wurde eine politische Kampagne als Lüge enttarnt und Falschinformationen werden bewusst missbraucht.
Zum Schluss der mündlichen Verhandlung habe ich mir noch erlaubt, nach der richtigen Stellung der Anträge zu fragen, da möglicherweise (auch hilfsweise) ein Fortsetzungsfeststellungsantrag erforderlich wäre. Im Ergebnis hat die Beklagte zu Protokoll erklärt, sie beabsichtige ihre Kampagne zu wiederholen, also erneut in der Öffentlichkeit die Behauptung zu verbreiten, jede vierte Frau in Deutschland werde Opfer häuslicher Gewalt. RA Schulte-Frohlinde
Aus diesem Grund kann man nicht nur behaupten, dass feministische Populisten am Werk waren und sind, wir können speziell diese Berliner Kampagne getrost als Lüge bezeichnen.
Gestern hat die Taz eine Kriminalhauptkommissarin zum Gewaltschutzgesetz interviewt, welches ich hier noch verlinke.
Kommissarin über Gewaltschutzgesetz
“Es gibt viele wehrhafte Frauen”Das Gewaltschutzgesetz hat Frauen ermutigt, männliche Gewalt anzuzeigen, sagt Kriminalhauptkommissarin Lütgert. Doch immer noch kennen viele Frauen ihre Rechte nicht.[..] Taz
Der übliche Schmollack-Märchenartikel, aber vielleicht interessierts ja wen
Tags: Frauen, Frauenhilfetelefon (HilfetelefonG), Gewaltschutzgesetz (GewSchG), Häusliche Gewalt, Machtmissbrauch