[Der Algerier Anis] A. habe die strafrechtlich als schwere Brandstiftung klassifizierte Tat allerdings im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen, begründete Richter Vogt das milde Urteil. Der Flüchtling habe zum Tatzeitpunkt unter einer vorübergehenden Psychose gelitten.
aus Aachener Zeitung vom 7.9.2017Und ich bin davon überzeugt, dass der ein oder andere Richter dringend auf seine geistige Gesundheit überprüft gehört.