Unter der Überschrift – Antwort an Putin: Nachgeben oder Stärke zeigen – setzte sich die Kriegs-Propaganda der ARD-Medien fort, nachdem der russische Präsident kurz zuvor eine beachtliche Rede gehalten hatte, die in der Bevölkerung an und für sich auf weitgehende Zustimmung stieß. Dem musste offenbar etwas entgegengesetzt werden.
Aufgefahren wurde der einstige “Bürgerrechtler” Wolf Biermann, der keinen Zweifel an seiner feindseligen Einstellung gegen Putin aufkommen ließ. Allerdings zeigte er sich während der Sendung als jemand, der sich für den friedlichen Dialog mit Russland aussprach, auch um das Risiko kriegerischer Handlungen einzudämmen.
Der ehemalige Ministerpräsident von Brandenburg, Matthias Platzeck, wurde offensichtlich eingeladen, damit er seine zuvor “interpretierten Äußerungen” klarstellen konnte. Er sprach sich dafür aus, die Abspaltung der KRIM nachträglich zu legitimieren. Dafür erntete er harsche Kritik. Etwas lahm stellte er darauf ab, dass er falsch interpretiert worden sei.
Alexander Graf Lambsdorff, der stellvertretende Vorsitzende des Europäischen Parlaments, attackierte sogleich Matthias Platzeck und behauptete, dass die “Annexion” der KRIM ein klarer Völkerrechtsbruch sei. Seine Kompetenz in rechtlichen Fragen begründete er damit, dass er viele Jahre lang im Diplomatischen Dienst zugebracht hätte.
Während der Diskussion wurde herausgearbeitet, dass der Begriff “Annexion” nach Völkerrecht geeignet sei, um kriegerische Handlungen zu rechtfertigen!
Offenbar stellt die Propaganda in Medien und Regierungspolitik darauf ab, dass die durch Wahlentscheid abtrünnig gewordene KRIM über KRIEG und FRIEDEN entscheidet, sofern die Russische Föderation nicht bereit sei, die Zugehörigkeit zur Ukraine wieder herzustellen.
Jedenfalls wird in beinahe jeder Rede westlicher Politiker die KRIM im Munde geführt. Auch Alexander Graf Lambsdorff stellte klar, dass es keinen Konsens mit Russland geben kann, wenn nicht die KRIM zurückgegeben wird.
Ich selbst hatte vor wenigen Tagen die völkerrechtliche Beurteilung der KRIM-Session hier skizziert.
Es fällt auf, dass die Talk-Shows das Aufeinandertreffen von Völkerrechtlern, die dem Publikum einmal die völkerrechtlichen Aspekte bezogen auf die KRIM-Session aufzeigen, sei es auch kontrovers, fürchten wie der Teufel den Beelzebub.
Zu denken wäre etwas an Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider, der sich mit der Rechtsfrage intensiv auseinandergesetzt hat und in Berlin bei der Campact-Friedenskonferenz am 22.11.2014 die geltende Rechtslage referiert hatte.
Danach kann das Selbstbestimmungsrecht der Bürger der KRIM weder durch völkerrechtliche Verträge, noch durch die Verfassung der Ukraine aufgehoben werden!
In einem Aufsatz schrieb er klarstellend:
Die Krim hatte und hat als autonome Republik jedes Recht, einen eigenen Weg zu gehen und sich von der Ukraine zu separieren. Die Hilfestellung Rußlands beim Sezessionsprozeß der Krim war verhältnismäßig und kein Verstoß gegen das Völkerrecht.
Bemerkenswert sind seine klarstellenden Äußerungen zur völkerrechtlichen Einordnung:
Nicht die Staaten sind souverän, wie das der deutsche staatsrechtliche Positivismus des 19. Jahrhunderts gelehrt und praktiziert hat und wie das noch heute überwiegend und mit verhängnisvollen Folgen vertreten wird, sondern die Menschen als Bürger. Die Staaten sind Organisationen der Bürgerschaften, mittels derer diese ihr gemeines Wohl zu verwirklichen suchen. Die zentralen Figuren der Politik sind die Menschen, deren wichtigstes Recht ihre politische Freiheit ist, Kern ihrer Würde. Daraus erwächst das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es ist, um mit Rousseau zu sprechen, der contract social, der ein Volk bildet. Es können sich immer wieder neue Völker bilden, größere durch Staatenbildung, auch Bundesstaaten, und kleinere durch Separationen von Volksteilen zu neuen Staaten. Das gehört zum Selbstbestimmungsrecht der Völker, dem Kern der Charta der Vereinten Nationen. Dieses Recht schützt die Freiheit der Menschen, nicht spezifisch den Bestand von Staaten.
Aus diesen wenigen klaren Sätzen, die auf den unveräußerlichen Menschenrechten basieren, wird klar, wie fragwürdig die Auffassung von Demokratie der Regierenden und Parteien in der westlichen Welt geworden ist. Der “staatsrechtliche Positivismus” entrechtet die Bürger, deren Rechte im angestrebten EU-Einheitsstaat bis zur Unkenntlichkeit verkümmern (sollen). Mit dem EU-Einheitsstaat kehrt das “alte Rom” in Form der abgehobenen Eliten und der Konzerne, den wenigen (selbständigen) Bürgern und der Masse der Arbeitnehmer als Sklaven der Gesellschaft zurück. Dass auf diesem Weg die “Nationalstaaten” als überholt angesehen werden (Schäuble, CDU) und weichen müssen, entspricht der neoliberalen Ideologie.
Erwähnenswert ist auch seine Charakterisierung der westlichen Ukraine-Politik:
Der Westen hat den Umsturz in der Ukraine gefördert, wenn nicht betrieben. Das waren schwere Verletzungen der inneren und äußeren Souveränität der Ukraine. Daß der „Maidan“ nicht wesentlich aus eigenem Antrieb und eigener Kraft von Bürgern der Ukraine kam, ist offensichtlich. Der Westen hat das „bewährte“ Verfahren des Umsturzes, der vermeintlichen irgendwie gefärbten „Revolution“, genutzt, ein Verfahren, welches ähnlich auch andere Mächte eingesetzt haben und einsetzen, zumal früher die Sowjetunion. Die ethnischen Gegensätze zwischen Russen und Ukrainern, aber auch das augenscheinlich korrupte Regierungssystem waren dem Umsturz dienlich. Es gibt wenig Zweifel, daß der Westen „subversiv“, wie das Völkerrecht es nennt, interveniert hat, um eine genehme Regierung zu haben, welche bereit ist, die Ukraine in die EU und irgendwann auch in die NATO zu führen.
Das mit dieser Politik das “Selbstbestimmungsrecht” der Bürger in der Ukraine unterlaufen wurde, weil selbst die Absetzung des damaligen Präsidenten rechtswidrig war, weil die notwendige Mehrheit im Parlament knapp verfehlt wurde, gehört heutzutage fast zu den verschwiegenen Wahrheiten in unserer Medienlandschaft. Einerseits wird, wie Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider eindrücklich nachweist, die Völkerrechtslage in Politik und Medien falsch dargestellt, andererseits werden die Rechtsbrüche des Westens verniedlicht.
Nur Gabriele-Krone-Schmalz sorgte in der Jauch-Sendung für eine Besinnung auf eine friedliche Konfliktlösung. Damit nahm sie Jauch beinahe vollständig die unverkennbare Absicht der Fortsetzung des tumben Putin-Bashing.
Am Ende der Talkshow sah sich Wolf Biermann genötigt, noch einmal gegen Putin ein Fanal zu setzen. Er, Putin, sei ja noch nicht einmal fähig gewesen, “wie Hitler eine Autobahn von Moskau nach Petersburg zu bauen”. Zwar beeilte sich Jauch sofort, auf untaugliche “Hitler-Vergleiche” hinzuweisen, der Satz war aber in der Welt.
Der Biermann-Vergleich zielte darauf ab, das ökonomische Versagen Putins zu illustrieren. Eva Herrmann, die sich für den Erhalt der Familie einsetzte, wurde für eine ähnliche Äußerung von dem Moderator Kerner aus dem Studio gewiesen. Ob sich seriöse “Bürgerrechtler” mit solchen Äußerungen arrangieren können? Oder sollten wir uns nicht so langsam die zuweilen psychopathisch wirkenden Übertreibungen in der Interpretation von Aussagen ersparen? Ob Biermanns augenscheinliche Vermutung, dass der Bau von Autobahnen aus ökonomischer Sicht positiv zu beurteilen war zutrifft, ist an und für sich für sich genommen eine volkswirtschaftliche Binsenweisheit. Klar ist, dass der Diktator damit auch andere Absichten verfolgte. Der Hang zu einseitiger Übertreibung war auch jüngst im Bundestag feststellbar. Es hätte Biermanns Reputation gut getan, wenn er wenigstens darauf hingewiesen hätte, dass es bei den LINKEN auch viele junge Leute gibt, die das DDR-Regime nicht mehr kennengelernt hatten.
Es blieb der Eindruck, dass insbesondere durch besonnene Äußerungen von Gabriele Krone-Schmalz und Matthias Platzeck, unterstützt durch den Beifall des Publikums, das in Talkshows bisher eingeübte Putin-Bashing nicht so recht funktionieren wollte. Das lag nicht zuletzt daran, dass Wolf Biermann sich nicht vor der Sendung von Jauch “einstimmen” lassen wollte, wie er beiläufig anmerkte. Jauch beeilte sich dann allerdings zu seiner Verteidigung vorzubringen (sinngemäß), dass er nur über die “Struktur” der Sendung informieren wollte, allerdings klang das nicht überzeugend.