Was vorher auf Vergewaltigung in Form von normalen Sex beschränkt war, wurde nun auf Oral- und Analsex ausgeweitet. Da somit keinerlei Opfern mehr Unrecht getan wird. Auch die Strafe, die verhängt wird, konnte von mindestens 3 auf 5 Jahre Minimum erhöht werden.
Das Ganze wird auch strafrechtlich verfolgt, sollte das Opfer keinen förmlichen Antrag stellen. Erwachsene, die ihre Beschützerrolle ausgenutzt haben, soll es in Zukunft auch härter treffen. Hier kann Gewalt und Einschüchterung schon ausreichend sein für eine Verurteilung.
Hiromi Nakano, die sich gegen Sexualstraftaten einsetzt, weist aber auf ein ganz besonderes Problem hin.
Das Problem bei Sexualstraftaten
In anderen Ländern ist es oft der Fall, dass direkt nach einer Vergewaltigung Haare oder Sperma sichergestellt und die Opfer direkt in ein Krankenhaus gebracht werden. In Japan jedoch ist das nicht Gang und gebe. Die Polizei ist nahezu desinteressiert, ob das Opfer medizinische Versorgung bekommt.
Ein weiteres Problem ist die Scham, die man von einer Vergewaltigung davonträgt. Laut einer Umfrage von 2014, in der 5.000 Opfer befragt wurden, reden nur rund 31,6% über ihr Vergewaltigungserlebnis und nur 4,3% sind zur Polizei gegangen.
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