Des einen Leid, des anderen Freud’. Das dürfte Autofahrer auf Mallorca weniger begeistern, die Autowerkstätten aber umso mehr erfreuen – Fahrzeuge die die Prüfung durch den spanischen TÜV (ITV) nicht bestehen müssen ab sofort (02.03.2015) die festgestellten Mängel durch einen Fachbetrieb beheben lassen und mit einer Reparaturbestätigung belegen.
Damit möchte man nicht nur Verkehrssicherheit dienen, sondern vielmehr auch den “illegalen Autowerkstätten” einen Riegel vorschieben. Immerhin soll es davon mehrere hunderte auf Mallorca geben.
Aber wir wären ja nicht auf Mallorca, wenn es nicht auch hierfür eine “Ausnahmeregelung” gäbe. Ohne die notwendige Reparaturbestätigung der Fachwerkstatt bekommt man aber dennoch bei bestandener “Nachprüfung” die begehrte ITV-Plakete, allerdings wird ein Vermerk in den Fahrzeugpapieren gemacht dass “keine Garantie” auf die ausgeführten Arbeiten vorherrscht, dürfte sicherlich für den Schadensfall bei Versicherung nicht gut ankommen.
Besonders “penibel” wird dabei auf Bremsen, Achsen, Reifen, Räder, Stoßdämpfer, Getriebe, Motor, Lenkproblemen, Schadstoffausstoß achten – quasi das komplette Fahrzeug.
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