ITV auch für Elektrofahrräder?

Von Mallorca-Services.de @maiorica

Die Asociación de Marcas y Bicicletas de España hat ein Dokument der DGT veröffentlicht und qualifiziert, mit dem nur einige bestimmte Arten von Fahrrädern registriert, mit einer Versicherung versehen und der ITV vorgeführt werden müssen.

Große Unruhe in den letzten Tagen durch die Veröffentlichung eines internen Weisungsdokuments durch die DGT, in dem die neuen Grenzwerte festgelegt wurden, damit die Elektrofahrräder legal zirkulieren können.


Die Asociación de Marcas y Bicicletas de España (AMBE) hat dieses interne Dokument der DGT, das sie unterzeichnet hat und mit dem schließlich der für Verkehr und Straßenverkehrssicherheit in Spanien zuständige offizielle Organismus völlig einverstanden ist, geklärt und qualifiziert.

Die direkte und prägnante Botschaft der AMBE ist klar: “Alles bleibt gleich: EPAC- oder pedalunterstützte Fahrräder benötigen KEINE Homologation, Registrierung, Versicherung oder Genehmigung zum Mopedfahren.

Gemäß den neuesten europäischen Vorschriften, die den Verkehr der verschiedenen Fahrzeugtypen regeln, betont die AMBE auch die verschiedenen Arten von Elektrofahrrädern auf dem Markt, eine Typologie, die wir gemäß der Aussage der AMBE an unsere Kollegen aus dem Netz des Radverkehrs getreu wiedergeben.

Bicicletas de Pedaleo asistido (EPAC): Fahrräder, die einen Motor mit einer maximalen Dauerleistung von weniger als oder gleich 250 W als Hilfsmittel für die Muskelkraft des Fahrers verwenden. Der Motor muss gestoppt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: 1. der Fahrer stoppt die Pedale; 2. die Geschwindigkeit überschreitet 25 km/h.

Powered Cycles (bicicletas eléctricas de carga): Fahrrad mit einem Motor, mit einer maximalen Dauerleistung von weniger als oder gleich 1.000 W, als Hilfsmittel für die Muskelkraft des Fahrers. Der Motor muss gestoppt werden, wenn einer der folgenden Punkte eintritt: 1. der Fahrer stoppt die Pedale; 2. die Geschwindigkeit überschreitet 25 km/h.

Speed Ebikes: Fahrrad, das einen Motor mit einer maximalen Dauerleistung von weniger als oder gleich 4.000 W als Hilfsmittel für die Muskelanstrengung des Fahrers verwendet. Der Motor muss gestoppt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: 1. der Fahrer stoppt die Pedale; 2. die Geschwindigkeit überschreitet 45 km/h.

Die EPAC, betont die AMBE, sind von der notwendigen Homologation gemäß der Verordnung EU 168/2013 ausgeschlossen. Ebenso werden sie auf alle Auswirkungen in der Allgemeinen Verordnung der Fahrzeuge ein konventionelles Fahrrad sein, zusätzlich zu den Auswirkungen in der Allgemeinen Verordnung über den Verkehr als ein konventionelles Fahrrad berücksichtigt.

Schließlich gelten die EPAC als konventionelle Fahrräder für alle Zwecke in RD 339 / 2014 des Industrieministeriums, das die Anforderungen für die Vermarktung und Inbetriebnahme von Fahrrädern, Fahrrädern, deren Teilen und Teilen festlegt.

Kurz gesagt, die EPAC müssen nicht registriert werden, brauchen keine Versicherung oder ein entsprechendes ITV

Andererseits müssen Powered Cycles und Speed Bikes, deren technische Merkmale vorstehend beschrieben wurden, und Cargo-E-Bikes ordnungsgemäß homologiert sein, registriert sein, über eine Versicherungspolice verfügen und ein ITV als Fahrzeug der Kategorie L1e von Mopeds führen, so dass die entsprechenden Eigentümer/Fahrer auch über die entsprechende Moped-Kennzeichnung verfügen müssen.

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