von Gerhard Ittner
Dieser Tage erhielt ich in meiner Gefangenschaft einen Brief mit einem Zitat von Claude Lanzmann, vom Dezember 1993 aus seinem Magazin “Les Temps Modernes”:
“Wenn Auschwitz etwas anderes ist als ein Schrecken der Geschichte, wenn es sich der ‘Banalität des Bösen’ entzieht, dann erbebt das Christentum in seinen Grundfesten. Christus ist der Sohn Gottes, der bis zum Ende des Menschenmöglichen gegangen ist, wo er die entsetzlichen Leiden erduldet hat… Wenn Auschwitz wahr ist, gibt es ein menschliches Leiden, mit dem sich das Christi überhaupt nicht auf eine Stufe stellen läßt… In diesem Fall ist Christus falsch und nicht won ihm wird das Heil kommen… Wenn nun Auschwitz weitaus extremer als die Apokalypse ist, weitaus erschreckender als das, was der Johannes in der Apokalypse erzählt (denn die Apokalypse ist beschreibbar und gemahnt sogar an ein hollywoodähnliches Spektakel, während Auschwitz unaussprechbar und undarstellbar ist), dann ist das Buch der Apokalypse falsch, und das Evangelium desgleichen. Auschwitz ist die Wiederlegung Christi.”
Hier erbaut sich im Zitat, in typischer Weise aufgeblasen wichtigtuerisch, ein zu keinem klaren Gedanken fähiger, phantastisch verworrener jüdischer Krämerseelengeist an seinem wirr zusammengesponnenen Unsinn. Das will tiefsinnig daherkommen, ist aber nichts weiter als intellektueller Schrott. Klitschrhetorischer Nippes aus der Mottenkiste der Holocaustindustrie. Blendwerk. In Shoah-Terminologie komprimierte 4000 Jahre quängelnder Banalität… In solch verwaschenen Zirkelschlüssen absurd erzwungener Folgerungen kann ein des Denkens fähiger abendländischer Mensch gar nicht denken. Es ist das Denken, das den “Holocaust” ersann.
Nein, was ich schreibe, ist nicht “Antisemitismus”; es ist die logische, die naturgesetzlich zwingende Folge aus der klaren Erkenntnis, daß man mir und meinem Volke jüdischen Interessen zuliebe das Recht auf Meinungsfreiheit nimmt!
Vor allem fällt auf und weckt es Verdacht, daß es dann, wenn man uns die Meinungsfreiheit zum “Holocaust” nimmt, nicht auch die Straftatbestände der Leugnung des Bombenholocaust und des Vertreibungsvölkermordes gibt. – Hat das deutsche Opfer – und Zahlmeistervolk denn nicht die gleiche Menschenwürde wie die von ihm von Ewigkeit zu Ewigkeit zu bezahlende, tatkräftig fordernde Minderheit?
Und niemand kann behaupten, daß hier die Opfer-Begünstigten-Rolle nicht ganz klar offenkundig wäre: Mir und dem ganzen Deutschen Volk wird durch das Sondergesetz die Meinungsfreiheit genommen, ich sitze deswegen als Dissident in politischer Haft – und einer Minderheit garantiert es eine rechtliche Sonderstellung, und aufgrund dieser die permanente Möglichkeit zur politischen und finanziellen Erpressung des entrechteten Deutschen Volkes.
Und ist es nicht auch so: Wenn einer, der kein Jude ist, das sagte, was Lanzmann schrieb, dann würde das “Holocaustleugnung” genannt. – In der Tat, was Lanzmann fabuliert, ist ungeheuerlich: Denn wenn Auschwitz undarstellbar ist, dann kann es dieses Auschwitz, wie von den Juden dargestellt, auch nicht gegeben haben. Schon gar nicht kann dieses Auschwitz dann als Geschehen “offenkundig” sein. Denn jede Offenkundigkeit hat die genaueste Darstellbarkeit zur unbedingten Voraussetzung, um offenkundig werden zu können. Und alles, was durchführbar ist, muß darstellbar sein. Darstellbarkeit ist die absolute Bedingung der Durchführbarkeit eines jeden organisierten Geschehens. Gerade Auschwitz, wie von den Juden dargestellt, als “industriell betriebene Massenvernichtung”, wäre ein in höchstem Maße organisiertes Geschehen und setzte somit ein Höchstmaß an Darstellbarkeit voraus.
Es gibt eine unnennbare Vielzahl von Plänen, die darstellbar, aber die nicht durchführbar sind; es gibt keinen einzigen Plan, der durchführbar, aber nicht darstellbar wäre.
Ganz deutlich wird es, wenn man die Lanzmannsche Shoah-Fiktion von Auschwitz, die er deshalb selber als nicht darstellbar ausweist, mit einem fraglos ganz real darstellbaren historischen Ereignis wie dem Bombenholocaust vergleicht: Hier läßt sich jedes einzelne Flugzeugmuster der eingesetzten Bomber ganz genau uns bis ins kleinste Konstruktionsmerkmal und Detail seiner Funktion absolut konkret darstellen. Im krassen Gegensatz zu den behaupteten Gaskammern. Auch die ganz konkrete und genau detaillierte Bauweise und Funktionsweise jeden eingesetzten Bombentyps, Sprengbomben, Brandbomben, sowie der genaue Ablauf einer Bombardierung lassen sich physikalisch, technisch und in allen ihren anderen Bedingungen und Zusammenhängen widerspruchsfrei rekonstruieren und darstellen. Im Gegensatz zu den Darstellungen von Vergasungen, die einander nicht nur gegenseitig in oft absurdester Weise widersprechen, sondern die überhaupt von unglaublichsten Widersprüchen und hanebüchenen Unmöglichkeiten – die als solche jederzeit konkret darstellbar und aufzeigbar sind – nur so strotzen.
Man kann also fragen, wie so ein Bomber genau ausgesehen und funktioniert hat; wie eine Bombardierung genau funktioniert hat – und man wird Antworten bekommen können, die nicht den Naturgesetzen und denen der technischen und sonstigen Durchführbarkeit auf krasseste Weise widersprechen. – Man darf aber keine Zweifel anmelden und kritisch hinterfragen, wie so eine behauptete Gaskammer überhaupt ganz konkret funktioniert haben soll, und wie so eine Massenvergasung überhaupt ganz konkret funktioniert haben soll. Das nennen die, welche diese Fragen nicht glaubhaft und widerspruchsfrei beantworten können, dann “Holocaustleugnung”. – Es geht hier doch aber um die ganz konkrete und zur Wahrheitsfindung absolut unabdingbare Frage, ob dieser “Holocaust” denn wirklich überhaupt so durchgeführt worden sein kann, wie es von nie auf ihre Glaubwürdigkeit überprüften Zeugen behauptet wurde, von denen man nicht einmal wirklich weiß, ob es tatsächlich Zeugen dessen waren, was sie vorgeben. Nichts dergleichen wurde jemals nach rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätzen geprüft.
Jedes deshalb jederzeit als tatsächliches zu beweisende Geschehen hält dieses kritische Hinterfragen ohne weiteres aus – der behauptete “Holocaust” offensichtlich nicht. Warum sonst ist das begründete Bezweifeln und das kritische Hinterfragen diesbezüglich so verdächtig bei hoher Gefängnisstrafe verboten? Gefängnis für das Äußeren persönlicher Ansichten! Das über die Maßen absurde Argument, hier ginge es um den Schutz des Andenkens der Opfer, verfängt nicht, denn andernfalls müßte das Gesetz auch das Verbot der Leugnung und Verharmlosung der Opfer von Bombenholocaust und Vertreibungsvölkermord umfassen! Außerdem ist das Andenken jedweder Opfer etwas sehr persönliches; es kann weder gesetzlich verordnet, noch gar erzwungen werden. Wer gedenken will, der gedenkt; wer nicht, der nicht! Ein durch sondergesetzliche Strafanordnung erpresster Gedenkzwang schafft nur wachsende Ablehnung und immer noch tiefer werdende Abneigung gegen eine Sondergruppe, die das nicht aus natürlicher Empathie entstandene, sondern durch Gefängnisandrohung gewaltsam erzwungene Gedenken an eigenes Leid derart überheblich anmaßend per Sondergesetz über alles andere menschliche Leid stellen läßt. Welche Gruppe auch immer sich im Land seines Gastvolkes so taktlos arrogant und unmoralisch erpresserisch benimmt, sie wird in diesem Volk schärfste Ablehnung erfahren. Das ist eine echte Lehre aus der Geschichte, und einige Herrschaften täten gut daran, diese endlich zu begreifen, um zu erkennen, daß nicht die Welt sich ändern muß, sondern daß sie sich ändern müssen, wenn sie in dieser Welt respektiert werden wollen.
Wer von seinen Mitmenschen respektiert werden will, der muß auch respektieren, daß die zum eigenen Denken fähigen Mitmenschen kritische Fragen stellen zu dem, was man ihnen erzählt, und nicht alles einfach ungeprüft glauben. Bezüglich des “Holocaust” aber werden Menschen, angeblich freie mündige Bürger, ins Gefängnis gesperrt, wenn sie kritische Fragen stellen und persönliche Zweifel äußern. Verdächtiger, daß da was nicht stimmen kann mit den Erzählungen von diesem “Holocaust”, geht es doch gar nicht mehr!
Zehntausende von Toten wurden in den Straßen Dresdens in hohen Stapeln auf Roste geschichtet und – zum Teil ohne Identifizierung – verbrannt.
Und noch dazu steht das Dogma vom “Holocaust” überdeutlich offenkundig im unmittelbaren Zusammenhang mit ungeheuren finanziellen und politischen Interessen… Abgesehen davon, daß Gerichte grundsätzlich nicht zur Entscheidung und Wertung zu Äußerungen über historische Fragen befugt und befähigt sind: Wenn Gerichte schon wegen “Holocaustleugnung” verhandeln, dann müssen sie im rechtsstaatlichen Verfahren in allen Einzelheiten die konkret dargelegten und absolut widerspruchsfreien Beweise erbringen, daß dieser “Holocaust” überhaupt so stattgefunden haben kann, wie es von alles andere als unproblematischen Zeugenaussagen behauptet wird. – Und dann wäre erst einmal die allergrundsätzlichste Frage angegangen, ob das denn überhaupt so gewesen sein kann wie behauptet, noch lange nicht die, ob es denn auch alles so gewesen ist.
Es ist schlichtweg die Unwahrheit, wenn behauptet wird, der “Holocaust” sei das am besten untersuchte Ereignist der Geschichte überhaupt. Tatsache ist: Die Behauptungen über diesen “Holocaust” sind die – durch Strafgesetz(!) – am eifersüchtigsten dem kritischen Forschen vorenthaltenen Behauptungen über ein geschichtliches Geschehen überhaupt! Dieser “Holocaust” ist überhaupt der einzige Gegenstand der Geschichtsschreibung, dessen offizielle Dogmenversion unter Androhung von hoher Gefängnisstrafe nicht kritisch hinterfragt; und vor allem nicht angezweifelt werden darf. Und dieses durch Strafgewalt mittels eines Verbrechens gegen das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit aufrechterhaltene Dogma vom “Holocaust” steht, wie bereits festgestellt, dann auch noch so höchst verdächtigerweise auffallend in engstem Zusammenhang mit ungeheuren finanziellen und politischen Interessen…
Tatsache ist ferner: Die Behauptung vom “Holocaust” wurde offiziell niemals wissenschaftlich und forensisch in den ganz konkreten Bedingungen, dessen Durchführung oder überhaupt Durchführbarkeit untersucht. Es wurden immer nur auf ihre Glaubwürdigkeit völlig ungeprüften Zeugenaussagen entspringende Behauptungen einfach übernommen, transportiert, kolportiert und kanonisiert. Dieserart ist die bizarre “Offenkundigkeit” entstanden, die durch ein Sondergesetz vor Zweifel und kritischen Fragen geschützt werden muß, und welche die offene öffentliche Diskussion mit Revisionisten scheut, wie eine Fledermaus das helle Tageslicht! – Nein, das ist dann eben gerade KEINE Offenkundigkeit!
Niemals hat die orthodoxe Geschichtsschreibung (von Geschichtswissenschaft kann man hier nicht sprechen) überhaupt exakt konkret und kritisch untersucht, ob dieser “Holocaust” denn in der Praxis technisch, physikalisch, logistisch und aus allen anderen in Frage kommenden Gründen so möglich gewesen und abgelaufen sein kann, wie es von nicht einmal ansatzsweise auf ihre Glaubwürdigkeit geprüften Zeugen behauptet wurde und wird. (Wieviele die Unwahrheit sagende Zeugen mögen darunter gewesen sein? War überhaupt einer darunter, der die Wahrheit sagte?)
Unter diesen Umständen von “Offenkundigkeit” zu sprechen, ist eine Farce! Und es ist eine scheußliches Justizverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschenrechte ist es sowieso, Menschen zu verfolgen und ins Gefängnis zu sperren, nur weil diese Menschen aus innerer Wahrhaftigkeit in freier Meinungsäußerung wohlbegründete Zweifel anmelden und kritische Fragen stellen zu dieser höchst verdächtig per Strafgesetz gegen die Forschungs- und Meinungsfreiheit erzwungenen “Offenkundigkeit”, die eben gerade deshalb keine ist.
Dieses “Auschwitz” ist also nicht die Widerlegung Christi, sondern es ist als Prüfstein kritischen Denkens die Bestätigung der Wahrhaftigkeit Christi im Menschen in unserer Zeit. Denn nur die Wahrhaftigen wagen, Verfolgung und Terror zum Trotz, mutig und frei ihre abweichende Meinung zu sagen zur Juden-Erzählung vom “Holocaust”. Die Feigen reden der Herrschergewalt nach dem Mund. (Und schauen dabei mit gespielter Betroffenheit auf die Vergangenheit, verlogen die scheinheilige Frage stellend: “Damals wurden Menschen wegen ihrer Meinung verfolgt. Wie schrecklich! Wie konnte das nur geschehen; wieso hat keiner was dagegen gesagt?”) Wie auch vor 2000 Jahren sich nur die Wahrhaftigen zu Christus zu bekennen wagten. “Von den anderen aber wagte niemand offen von ihm zu sprechen, aus Furcht vor den Juden”, wie das Evangelium zu berichten weiß.
In der Meinungsverfolgung von Menschen im Interesse der Juden wiederholt sich somit gleichnishaft das Kreuzigungsgeschehen und deren Haßgeschrei: “Kreuziget ihn!” – Ihn, den wahrhaftigen Menschen, der nicht anders kann, als seinem wahrheitsliebenden Gewissen folgend seine in ernster Prüfung der Dinge gewonnene Meinung offen auszusprechen – eine Meinung, die den Juden nicht paßt. Wie ihnen damals nicht paßte, was Jesus Christus sprache. Das “Kreuziget ihn!” war die Folge – und sie ist es gleichnishaft noch heute für den, der sich ihrem Willen nicht fügt. Damals wie heute ganz genau gleich wird der wahrhaftige Mensch, nur wegen dem, was er sagt, im Auftrag der Juden verfolgt als “Volksverhetzer”. Das Delikt des Jesus Christus.
In der Meinungsverfolgung durch die Juden, im Auftrag jüdischer Interessen, steht der wahrhaftige Mensch heute ganz in der Nachfolge Christi. Die BRD und das heutige Österreich sind das Golgatha des Deutschen Volkes. Der Paragraph 130 und der “Wiederbetätigungsparagraph” stellen Pontius Pilatus dar. Die Wahrhaftigen im Deutschen Volk stehen gegen die Synagoge des Satans. Und das Deutsche Reich wird des Deutschen Volkes Auferstehung sein.
Die Drangsal der Meinungsverfolgung durch jüdische Interessen dienende Sondergesetze ist die Wiederholung des Passionsgeschehens am wahrhaftigen Menschen unserer Zeit, welcher Gott – und das ist die lebendige Wahrhaftigkeit in ihm – mehr gehorcht als unrechten Willkürgesetzen irdischen Herrscher, die in Wahrheit Knechte der Juden sind. – Und es sind eben ganz klar jüdische Interessen, denen die Sondergesetze zur Meinungsverfolgung dienen; denn niemand wird behaupten können, daß es im Interesse des Deutschen Volkes liegt, wenn man ihm in seinem Land, in BRD und Österreich, durch antirechtsstaatliche Sondergesetze das Recht auf Meinungsfreiheit nimmt. Nein, das liegt ganz gewiß nicht im Interesse des Deutschen Volkes! Es liegt allein im Interesse derer, die mit der Erzählung vom “Holocaust” wie einst die Tempelhändler ihre schachernden Geschäfte machen; um in der Sprache des biblischen Gleichnisses zu bleiben.
Lanzmann sagt, Auschwitz sei nicht darstellbar. Doch der Holocaust an der Meinungsfreiheit, er ist real, er ist wirklich, und ist also darstellbar. Das Verbrechen der Meinungsverfolgung von Menschen im Interesse der Holocaustreligion ist ganz konkret darstellbar, so wie die Verfolgung Christi durch die Juden darstellbar ist; darstellbar wie das in 2000 Jahren nicht verklungene “Kreuziget ihn!”. Meine Meinungsverfolgung im Interesse der Holocaustreligion durch Büttel der Juden ist darstellbar. Der Haftbefehl, mit dem ich sieben Jahre lang – nur wegen meiner Meinungsäußerungen – gejagt wurde wie ein Schwerverbrecher, er ist darstellbar. Das Gefängnis in Beja, in Portugal, in dem ich aufgrund meiner Meinungsverfolgung eingesperrt bin, es ist darstellbar in allen Einzelheiten, bis zum Blechgeschirr und Plastikbesteck. Die Achtmannzelle, in der ich auf meinem Bett diese Zeilen hier schreibe, sie ist darstellbar. Das alles ist real und tatsächlich. Es kann angezweifelt und es kann kritisch hinterfragt werden, es kann geleugnet werden – es wird real und tatsächlich bleiben.
Nein, Herr Lanzmann, Auschwitz ist nicht die Widerlegung Christi – der Paragraph 130 ist die Widerlegung von Auschwitz!
Gerhard Ittner Im Gefängnis Beja, Portugal,
Bürgerrechtler für die Meinungsfreiheit im Juli 2012