Facebook steckt tief in der Tinte. Es kriselt nur noch beim sogenannten „Sozialen Netzwerk“. Wer diesen Begriff erfunden hat, gehört dazu verurteilt, täglich seinen Feed dort dreimal abzuschreiben. Denn diese Wortfindung verkehrt die Funktion der Datenräuber und Vorreiter des Überwachungskapitalismus um Facebook-Gründer Mark Zuckerberg ins genaue Gegenteil – es gibt nichts Asozialeres, als den Datenschrott des Fratzenbuches.
Nicht nur Benutzerschwund und Aktienkurs setzen den Datendieben zu – auch Werbekunden und Mitarbeiter gehen Facebook massiv von der Fahne. Inzwischen sorgt auch die DSGVO in der EU für Strafzahlungen wegen Verstößen gegen deren Regelungen.
Zehn Millionen Strafe in Italien
Jetzt hat die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM das Gesichterbuch zu zwei Strafen in Höhe von zusammen 10 Millionen Euro wegen Verstößen gegen den Datenschutz verurteilt.
Die italienischen Datenschützer werfen dem Netzwerk vor, dass es Internetnutzer in die Irre führt, wenn es vor der Kontoeröffnung vor allem darauf hinweist, dass die Nutzung kostenlos ist. Dass Facebook die anfallenden Nutzerdaten für kommerzielle Zwecke sammelt, wird nicht so deutlich gesagt. Deshalb müsse man befürchten, dass die Benutzer sich anders entscheiden würden, wenn sie vor der Kontoeröffnung angemessen auf diese Zusammenhänge hingewiesen würden.
Aber wer würde noch blöd genug sein, dort mitzumachen, wenn Facebook dort schreiben würde: „Wir stehlen Ihre persönlichen Daten und verkaufen sie dann an jeden Interessenten, der gut dafür bezahlt.“
Außerdem bemängeln die Wettbewerbshüter noch die Weitergabe von Nutzerdaten bei der Anmeldung mit einem Facebook-Account bei anderen Internetseiten und Apps. Die Italiener werfen Facebook dabei eine aggressive Geschäftspraxis vor, wenn die persönlichen Daten der Benutzer ohne deren ausdrückliche Zustimmung an andere Plattformen weitergegeben werden.
Die vorgesehenen Abwahl-Möglichkeiten dieser Funktion reichen den Behörden nicht aus. Sie verlangen, Facebook müsse das ändern und dann auch wirklich prominent auf diese Anpassungen hinweisen, verlangen die Datenschützer aus Italien.