Sie haben sich gerade für die Selbstständigkeit in Deutschland entschieden, da gilt es auch schon die nächste Entscheidung zu fällen: Welche Rechtsform ist eigentlich die richtige für die geplante Existenzgründung? Wollen Sie mit Ihrem Geschäft haupt- oder nebenberuflich starten? Gründen Sie alleine oder im Team und welche Gesellschaftsformen gibt es ganz genau?
Eines direkt vorneweg: Die optimale, einzig richtige Rechtsform für ein Unternehmen gibt es nicht. Aber es gibt in jedem Falle eindeutige Kriterien, die für oder gegen eine bestimmte Form sprechen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld der Gründung Gedanken über diese Fragen machen: • Wollen Sie unabhängig sein?
• Brauchen Sie eine Haftungsbeschränkung?
• Wie viel Kapital steht Ihnen zur Verfügung?
• Wie hoch sind die Gründungskosten?
• Wie kompliziert ist die Gründung?
• Welche Formalitäten sind im laufenden Geschäftsbetrieb zu beachten?
• Welche Steuern fallen an?• Wie ist das Image einer Rechtsform?
Fragen über Fragen, zu denen es natürlich klare und direkte Antworten gibt. Welche das sind, das erläutern wir Ihnen gerne im Folgenden:
Weit verbreitet ist das sog. Kleingewerbe. Das sollte aber auf lange Sicht nicht Ihr Ziel sein, denn davon kann man auf Dauer nicht (über-)leben (Kleinunternehmerregelung max. 17.500 Euro Umsatz im Jahr incl. MwSt.).
Ein Kleingewerbe anzumelden funktioniert sehr unkompliziert und die Buchhaltung ist einfach zu durchschauen. Auch hier wird immer persönlich gehaftet.
Normalerweise können Sie nicht selbst entscheiden, ob Sie den Status „Freiberufler“ erhalten, sondern das Finanzamt entscheidet darüber. Grundlage für die Zuordnung ist ein umfangreicher Katalog, der besagt, ob Sie eine freiberufliche Tätigkeit ausüben dürfen oder nicht. Zu den freiberuflichen Berufsgruppen zählen gem. § 18 ESTG u. a.: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom- Psychologen, Redakteure u. a.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie als Freiberufler arbeiten können, unser Tipp: Fragen Sie den Steuerberater Ihres Vertrauens gehen Sie oder direkt zum Finanzamt. So können Sie gerade am Anfang schwerwiegende Fehler vermeiden, z. B. bei der Form der Rechnung.
Im Einzelnen gehören die folgenden Rechtsformen zu den Personengesellschaften:
Soweit der Überblick mit vielen theoretischen Details. Aber natürlich gibt es bei der Wahl der Rechtsform eine Menge weiterer Faktoren, die eine Rolle spielen können. Wenn Sie sich zusätzliche oder gezielte Erläuterungen benötigen, dann nehmen Sie entweder Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf oder zusätzlich empfehlen wir vertiefend auch noch die folgenden Link: Existenzgründungportal Bundesministerium für Wirtschaft!Quelle inar.de
Eines direkt vorneweg: Die optimale, einzig richtige Rechtsform für ein Unternehmen gibt es nicht. Aber es gibt in jedem Falle eindeutige Kriterien, die für oder gegen eine bestimmte Form sprechen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld der Gründung Gedanken über diese Fragen machen: • Wollen Sie unabhängig sein?
• Brauchen Sie eine Haftungsbeschränkung?
• Wie viel Kapital steht Ihnen zur Verfügung?
• Wie hoch sind die Gründungskosten?
• Wie kompliziert ist die Gründung?
• Welche Formalitäten sind im laufenden Geschäftsbetrieb zu beachten?
• Welche Steuern fallen an?• Wie ist das Image einer Rechtsform?
Fragen über Fragen, zu denen es natürlich klare und direkte Antworten gibt. Welche das sind, das erläutern wir Ihnen gerne im Folgenden:
1. Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist immer noch die am häufigsten gewählte Rechtsform für Existenzgründungen. Diese Rechtsform trifft automatisch ohne besondere Formalitäten zu, wenn Sie alleine gründen. Die Anmeldung als Einzelunternehmen erfolgt ganz einfach beim örtlichen Gewerbeamt. Sie benötigen kein festgelegtes Startkapital und als Einzelunternehmer haftet man mit dem Privatvermögen. Zudem ist die einfache Buchführung nach der Einnahmen-Überschussrechnung möglich.Weit verbreitet ist das sog. Kleingewerbe. Das sollte aber auf lange Sicht nicht Ihr Ziel sein, denn davon kann man auf Dauer nicht (über-)leben (Kleinunternehmerregelung max. 17.500 Euro Umsatz im Jahr incl. MwSt.).
Ein Kleingewerbe anzumelden funktioniert sehr unkompliziert und die Buchhaltung ist einfach zu durchschauen. Auch hier wird immer persönlich gehaftet.
Kaufmann/Kauffrau
Als eingetragener Kaufmann/Kauffrau benötigen Sie kein Mindeststartkapital, allerdings haften Sie als Gründer auch hier mit dem Privatvermögen. Die Gründungsformalitäten als Kaufmann sind umfangreicher als beim Gewerbetreibenden. Neben dem Handelsregistereintrag ist die doppelte Buchführung nur gegebenenfalls nötig.Ein-Personen-GmbH als Rechtsform
Um bei einer Existenzgründung die Haftung zu begrenzen, können Sie als Einzelunternehmer die Ein Personen GmbH in Anspruch nehmen. Für diese Rechtsform gelten die gleichen Regeln wie für die „normale“ GmbH (siehe GmbH).Unternehmergesellschaft oder Mini-GmbH
Auch oft als „kleine Schwester der GmbH“ bezeichnet wird die Unternehmergesellschaft (auch Mini GmbH oder Ein Euro GmbH). Hier beschränkt sich die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft und kann gleichzeitig mit einem Startkapital von 1,- € (folglich Ein Euro GmbH) ausgestattet sein. Durch diese Haftungsbeschränkung zählt die Unternehmergesellschaft auch zu den Kapitalgesellschaften. Diese Rechtsform ist jedoch im Geschäftsleben nicht gut angesehen, da dies unter Umständen signalisiert, dass Sie für Ihre Tätigkeiten nicht gerade stehen möchten.2. Selbstständig als Freiberufler
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich alleine als Freiberufler selbstständig machen. Ein Vorteil, wenn Sie sich als Freiberufler selbstständig machen, ist, dass Sie als Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Dafür zahlen Sie dann aber mehr bei der Einkommensteuer, so dass es sich am Ende wieder ausgleicht.Normalerweise können Sie nicht selbst entscheiden, ob Sie den Status „Freiberufler“ erhalten, sondern das Finanzamt entscheidet darüber. Grundlage für die Zuordnung ist ein umfangreicher Katalog, der besagt, ob Sie eine freiberufliche Tätigkeit ausüben dürfen oder nicht. Zu den freiberuflichen Berufsgruppen zählen gem. § 18 ESTG u. a.: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom- Psychologen, Redakteure u. a.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie als Freiberufler arbeiten können, unser Tipp: Fragen Sie den Steuerberater Ihres Vertrauens gehen Sie oder direkt zum Finanzamt. So können Sie gerade am Anfang schwerwiegende Fehler vermeiden, z. B. bei der Form der Rechnung.
3. Personengesellschaften
Personengesellschaften zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass mehrere Gründer das Risiko der Haftung mit dem Privatvermögen in Kauf nehmen – auch wenn nicht unbedingt ein Startkapital mit eingebracht werden kann/soll.Im Einzelnen gehören die folgenden Rechtsformen zu den Personengesellschaften:
GbR – die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Rechtsform
Die Rechtsform GbR ist mit relativ geringen formalen Anforderungen verbunden, auch Freiberufler können sich zu einer GbR Gründung zusammenschließen. Grundlage für die GbR Gründung ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 705 – 740. Wenn Sie zu zweit gründen, sind Sie im ersten Schritt per Gesetz automatisch eine GbR, es sei denn Sie wählen eine der nachfolgenden Rechtsformen.OHG- die Rechtsform der Offenen Handelsgesellschaft
Die Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft ist immer dann relevant, wenn der Gewerbebetrieb aufgrund seiner Art oder seinem Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Dies hängt von einer Reihe von Faktoren ab, z. B. dem erwarteten Wachstum, Umsatz und vieles mehr.KG – Kommanditgesellschaft als Rechtsform
Die Kommanditgesellschaft (KG) unterscheidet sich von der OHG vor allem durch eine andere Haftungsregelung. Bei einer Kommanditgesellschaft sind die Gesellschafter entweder Kommanditisten, bei denen die Haftung beschränkt ist, oder Komplementäre, die voll haften.GmbH & Co. KG als Rechtsform
Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus der haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft und der Personengesellschaft KG. Bei der Gründung einer GmbH & Co. KG wird als Komplementär eine GmbH eingesetzt. Ein Vorteil der Gründung einer GmbH & Co. KG ist: Durch den Einsatz einer GmbH als Komplementär ist auch dessen Haftung begrenzt. Die Gründung einer GmbH & Co. KG bedingt, dass im Namen der Gesellschaft der Zusatz „GmbH & Co. KG” enthalten sein muss.Partnergesellschaft – mögliche Rechtsform für mehrere Freiberufler
Eine Partnerschaftsgesellschaft ist mit einer OHG (offenen Handelsgesellschaft) zu vergleichen. Sie ist demnach eine Personengesellschaft, für deren Gründung kein Startkapital notwendig ist und bei der die Haftung sich auch auf das Privatvermögen erstreckt.Soweit der Überblick mit vielen theoretischen Details. Aber natürlich gibt es bei der Wahl der Rechtsform eine Menge weiterer Faktoren, die eine Rolle spielen können. Wenn Sie sich zusätzliche oder gezielte Erläuterungen benötigen, dann nehmen Sie entweder Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf oder zusätzlich empfehlen wir vertiefend auch noch die folgenden Link: Existenzgründungportal Bundesministerium für Wirtschaft!Quelle inar.de