Ist Sachsen jetzt ein Polizeistaat?

Ein Willkommensfest sollte es heute, Freitag ,vor der Flüchtlingsunterkunft in Heidenau geben. Grillfest und Clowns für die Kinder. Veranstaltet von den anständigen Menschen in dem Ort, in dem ein Nazi-Mob seit Tagen Flüchtlinge bedroht.

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat das Willkommensfest der Anständigen verboten – wegen eines angeblichen „polizeilichen Notstandes“ wurden alle Verstaltungen unter freien Himmel zwischen Freitag 16 Uhr und Montag 06 Uhr verboten.

Nazihorden konnten ungehindert Flüchtlinge als „Dreck“ bepöbeln und Kommunalpolitiker und die Kanzlerin als „Volksverräter“. Da gab es keinen „polizeilichen Notstand“.

Aber zur Verhinderung eines friedlichen Festes der in dieser Gegend verbliebenen anständigen Menschen, lässt die sächsische Polizei das Grundgesetz außer Kraft setzten, das die Versammlungsfreiheit garantiert.

Es scheint, dass in Sachsen das Grundgesetz vorsätzlich und fortgesetzt von Staat und Polizei bekämpft wird. Schon Demonstrationsverbote in Dresden waren vor ein paar Monaten glatter Vefassungsbruch.

Dienstherr der sächsischen Polizei ist der Landesinnenminister Ulbig (CDU). Der hatte schon immer Verständnis für „besorgte Bürger“, die unter Führung von NPD und Pegida Deutschland als akut gefährdet durch eine islamische Machtübernahme wähnten.

Ministerpräsident Tillich (CDU) lässt diesen Mann im Amt und weiterhin das Grundgesetz brechen.

Es ist die Aufgabe des Bundesinnenministers, endlich Maßnahmen zur Durchsetzung des Bundesrechts zu ergreifen  und die bürgerlichen Freiheitsrechte zu schützen.

Notfalls indem Sachsen unter Bundesrecht gestellt und von einem Staatskommissar regiert wird, der Neuwahlen durchsetzen müsste und die regierenden Verfassungsfeinde vor Gericht bringt.




             

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