Ist ein Generalstreik in Deutschland möglich?

Während in europäischen Staaten wie Frankreich oder Italien Generalstreiks erlaubt sind, sind sie in Deutschland verboten. Gilt das aber in jedem Fall?
In Deutschland sind Generalstreiks juristisch nicht vom Streikrecht gedeckt und somit rechtswidrig. Der politisch motivierte Generalstreik ist zwar in der Verfassung nicht verboten, wurde aber durch Gerichtsentscheidungen untersagt.
Diese Entscheidungen basieren auf einem Gutachten aus dem Jahr 1952 und einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Kassel aus dem Jahr 1955.
An beiden war Hans Carl Nipperdey maßgeblich beteiligt. Er war von 1954 bis 1963 war er erster Präsident des Bundesarbeitsgerichts in Kassel.
In der Zeit des Nationalsozialismus konnte er seine Lehrtätigkeit trotz einer „jüdischen Urgroßmutter“ fortsetzen.[1] Nipperdey wurde Mitglied der Akademie für Deutsches Recht und beteiligte sich während des Zweiten Weltkriegs am Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften.[1] Er gehörte zu den führenden Rechtswissenschaftlern, welche die Anpassung des Arbeitsrechts an die neue Ideologie vorantrieben.
In einem Gutachten zum Zeitungsstreik von 1952 gegen die Verabschiedung des Betriebsverfassungsgesetzes begründet Nipperdey das Recht auf Schadenersatz von bestreikten Unternehmen. Diese Auffassung setzt er auch 1958 als Vorsitzender Richter des Bundesarbeitsgerichtes im Urteil gegen den Grundsatz-Streik der IG Metall zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall als geltendes Richter-Recht durch (den Arbeitgebern werden 38 Mio. DM Schadenersatz zugestanden).

Wikipedia
Dennoch ist ein Generalstreik erlaubt. Die einzige Ausnahme folgt aus Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Dieser Passus, der einen Generalstreik zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zulässt, wurde auch in Erinnerung an die erfolgreiche Niederschlagung des Kapp-Putsches 1920 durch eine solche Maßnahme in das Grundgesetz eingefügt.
Laut Prof. Schachtschneider ist dieser Fall eingetreten. Mal sehen, wann die Gewerkschaften aufwachen.
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