Alles was bezüglich des Importes von Seehundfell in die EU momentan relevant ist, ist in der VO (EG) 1007/2009 festgelegt.
Dies erlaubt ausdrücklich den Import in die EU "wenn die Robbenerzeugnisse aus einer Jagd stammen, die von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften traditionsgemäß betrieben wird und zu deren Lebensunterhalt beiträgt." So O-Ton besagte EU Verordnung.
Genau daher stammen die zum Teil mit Seehundfell verarbeiteten Schuhe des norwegischen Herstellers Artic Shoes Topaz, was natürlich auch der Zoll bei jeder Lieferung an uns kontrolliert.
Logisch daher, dass wir natürlich problemlos falls gewünscht die in besagter EU Verordnung geforderten Dokumente vorlegen können. Auch würden die sehr beliebten Schuhe von Artic Shoes Topaz ja auch sonst nicht durch den Zoll kommen, wenn wir sie im Auftrag unserer Kunden in die EU einführen.