Ist dein Blog Schleichwerbung!? Das ist erlaubt und das nicht.

Momentan treibt eine Panik ihr Unwesen in der Instagramwelt und plötzlich liest man überall nur noch WERBUNG/ANZEIGE - egal, ob nun das Produkt selbst gekauft ist oder nicht nicht. Viele fragen sich: Was ist da los? 
In diesem Blogpost (keine Rechtsberatung!) versuche ich nicht die Oberlehrerin zu spielen, aber beleuchte die Hintergründe ...Kapitel 1: Die Abmahnwelle und FlyingUwe
Uwe Schüler a. k. a. FlyingUwe war nie ein Youtuber, für den ich mich sonderlich interessierte - der Hamburger macht eben keine Videos, die mich interessieren und ist eben auch keiner, der wie AlexiBexi oder kleinaberhannah zu TubeHamburg Treffen kam oder aber auf Creator Days zu Besuch war. Dennoch war dieser Uwe mit seiner dreisten Selbstbeweihräucherung mit einer der Gründe, weshalb die erste Abmahnwelle (längst überfällig) über Youtube hereinbrach.  Ihn erwartete eine von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) verhängte Geldstrafe von 10500 Euro . Bei einer Reichweite von allein 300000 Follower auf Instagram wohl machbar. 
Der Grund für diese Geldstrafe sind „fortgesetzter Verstöße gegen die Werbekennzeichnungspflichten“, denn Uwe hat „trotz mehrfacher Hinweise der MA HSH unterlassen, drei YouTube-Videos, in denen er Produkte ausgiebig positiv darstellt, im Bewegtbild als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen“.
Das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum. Und nun fragen sich eben viele: Was heißt professionell auf YouTube oder Instagram agieren? 

Ist dein Blog Schleichwerbung!? Das ist erlaubt und das nicht.

Photo by ian dooley on Unsplash

Bekommt ihr Dinge gratis zugeschickt, also Sponsoring - und sei es nur ein Wattestäbchen - dann ist die Sache einfach:
  • Product Placement/Produktplatzierung - als Produktplatzierung könnt ihr alles Markieren, was ihr nicht bewirbt, aber z. B. im Video zu sehen ist - z. B., wenn ein Produkt Teil eures Fotos ist oder aber in eurem Video auftaucht und die Marke klar erkennbar ist. Das kann nun ein Legostein, ein Getränk, aber eben auch eine Armbanduhr einer bestimmten Marke oder ein Shirt mit Markenpirat sein. Es ist nur eine Produktplatzierung, wenn dieses Produkt nicht weiter beworben wird. 
    • Solche Produktplatzierungen kennen wir aus Filmen und Serien, wenn z. B. Charlie Sheen in Two and a Half Men ein bestimmtes Bier trinkt oder aber in einem Film irgendjemand eine bestimmte Marke Cola trinkt und man das klar erkennen kann. Es wird jetzt nicht gesagt: "Trink diese Cola und keine Andere!", aber allein durch das Sehen der Marke hat es einen werbewirksamen Effekt.
    • Sobald ein Produkt erwähnt wird oder in Fokus eines Fotos ist, ist es keine Produktplatzierung, sondern Werbung.
    • Auch eigene Produkte wie Bibi und ihr Duschschaum oder eben die eigenen Produkte von FlyingUwe oder Dagi oder JulienBam und deren Merch ist es auch Produktplatzierung/Werbung - das ist auch der Grund, warum FlyingUwe abgemahnt wurde.
  • Werbung - hier ist es ganz einfach: Ihr erwähnt das Produkt in einem yVideo für weniger als 90 Sekunden oder es steht im Fokus eures Bildes und ist eben nicht nur Beiwerk. 
    • Ein beliebtes Format bei Beauty Youtubern für Werbung ist das Favoritenvideo, so bekommt man die Möglichkeit, mehrere Produkte vorzustellen und dabei Produkte zu zeigen, die gesponsert sind oder für die man Geld bekommt.
    • Bei der Markierung ist es egal, ob man es "nur" gratis bekommen hat oder auch dafür Geld bezahlt bekommt. Das ist maximal dafür wichtig, ein Gewerbe anzumelden. Aber das kläre ich allerdings in einem anderen Blogpost ...
  • Dauerwerbesendung - das gibt es nicht auf Instagram, aber bei Youtube. Dreht sich das ganze Video um ein Produkt oder immerhin länger als 90 Sekunden, dann muss die ganze Zeit Dauerwerbesendung eingeblendet sein, da Fokus auf ein Produkt gelegt wird.
Alle Kennzeichnung müssen verständlich (also bei deutschen Videos auch auf Deutsch) und klar gekennzeichnet sein - da man bei Youtube nicht nachträglich Anmerkungen hinzufügen kann, muss man dies bereits bei der Videobearbeitung hinzufügen. Das gilt auch bei Videos auf Instagram, bei denen man eventuell das 1:1  Format beachten sollte.
Kapitel 2: Wann ist es keine Werbung?
Wir kennen das alle aus dem Fernsehen, sei es nun bei Produktvergleichen oder Modetipps oder bei Shopping Wettbewerben - es werden keine Marken genannt oder Marken sogar verpixelt und geblurt. Am besten ist es, wenn man gar keine Marken zeigt - sofern ihr ökonomisch agieren wollt, ist das ab einer bestimmten Followerzahl auch sehr wichtig, mit 10k oder 20k keine Werbung oder Produktplatzierungen mehr zu machen - außer ihr arbeitet mit Affliate Links oder macht eine bezahlte Werbung. Denn auch, wenn ihr kein Geld bekommt, macht ihr gratis Werbung.
Kapitel 3: Auch selbst gekauftes Kennzeichnen?
Ist dein Blog Schleichwerbung!? Das ist erlaubt und das nicht.
Quellen:
  • http://meedia.de/2017/06/23/schleichwerbung-bei-youtube-und-instagram-erste-abmahnwelle-bedroht-influencer/

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