Der amtierende Bundesinnenminister de Maizière will europaweit Flüchtlingskontingente einrichten – und wenn die festgelegten Höchstzahlen erreicht sind, auch politisch verfolgte Flüchtlinge in ihre Heimatländer zurückschicken.
De Maizière, der auch Vorgesetzter des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist, kennt das Grundgesetz entweder nicht oder will es vorsätzlich brechen.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland § 16 a Abs. 1:
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat noch vor wenigen Tagen bekräftigt, dass das Asylrecht keine Obergrenzen hat.
Ihr Innenminister will unser Asylrecht jetzt am Bundestag und dem Wort der Kanzlerin vorbei über die EU aushebeln. Denn für die Übernahme von EU-Recht braucht er keine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, die er für seine Pläne niemals erreichen würde.
Was er will, ist ein Angriff auf die grundgesetzliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland – denn das Asylrecht ist eine Konsequenz aus der Naziherrschaft, der viele Menschen auch deshalb nicht entkommen konnten, weil andere Länder sie nicht aufnehmen wollten. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten verhindern, dass das neue Deutschland sich jemals so verhalten kann.