Ist Account-Sharing bei Streaming-Diensten erlaubt?

Ist Account-Sharing bei Streaming-Diensten erlaubt?

Netflix, maxdome und andere Streaming-Dienste werden immer beliebter. „Account-Sharing“ ermöglicht es, das komplette Angebot eines Streaming-Dienstes zu nutzen, ohne den vollen Preis zu zahlen. Ob das in Ordnung ist und mit welchen Konsequenzen Nutzer rechnen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Einen Account bei Netflix kann man derzeit auf vier Geräten gleichzeitig nutzen, wenn man das Premium-Abonnement für 11,99 Euro im Monat bucht, bei Watchever zahlt man 8,99 Euro im Monate und kann diesen Account auf drei Geräten nutzen, bei Amazon Prime Instant Video zahlt man ca. 4 € pro Monat und kann auf zwei Geräten zeitgleich streamen. Nur bei maxdome, Sky Go und Sky Snap kann man nur auf einem Gerät gleichzeitig streamen und auch keine Option dazu buchen, die dies ermöglichen würde.

Generell ist es somit bei den meisten Anbietern kein Problem einen Account mit mehreren zu nutzen. Genau zu diesem Zweck sind diese Angebote schließlich auch konzipiert: ein Account für die ganze Familie. Allerdings ist vorgesehen, dass sich eine Familie oder ein Haushalt einen Account teilt, nicht fremde Leute, die sich zum Beispiel über ein Internet-Forum finden und zusammentun. Genau das passiert in letzter Zeit jedoch immer häufiger und so kommt es, dass in den USA auf 46 Millionen zahlende Netflix-Kunden geschätzt 54 Millionen Nutzer kommen, die den Streaming-Dienst nutzen, selbst aber kein Abo abgeschlossen haben.

Weltweit schätzen Experten, dass Streaming-Dienste durch dieses Teilen von Accounts 2015 etwa eine halbe Milliarde Dollar verlieren. Derzeit scheint dies die Anbieter jedoch nicht zu stören und ein explizites Verbot, einen Account zu teilen, findet sich nur in den AGBs von Sky. Dort wird auch darauf hingewiesen, dass Verstöße nicht toleriert werden und auf den Account-Inhaber im Falle eines Verstoßes ein Bußgeld zukommen kann.

In den amerikanischen AGB von Netflix heißt es hingegen „Der Kontoinhaber (…) sollte das Passwort niemand anderem zugänglich machen, um die exklusive Kontrolle zu behalten.“, was kein wirkliches Verbot darstellt, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke klarstellt.

Auch die Frage, mit wem man den Account teilen darf, ist bei den meisten Anbietern nicht abschließend geklärt. Zwar spricht Netflix in den AGB von „Familie“, eine Fehlermeldung lässt jedoch verlauten „Wenn Sie Ihr Netflix-Konto mit Freunden und Familienmitgliedern teilen, kann es sein, dass diese auch gerade Netflix nutzen, wenn Sie einen Titel ansehen möchten.“, was darauf hindeutet, dass es aus Sicht des Unternehmens auch legitim ist, den Account mit Freunden zu teilen.

Alles in allem ist es derzeit kein Problem einen Account zu teilen. Dies wird wohl auch daran liegen, dass die großen Anbieter derzeit vor allem daran interessiert sind, sich möglichst große Marktanteile zu sichern. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass sich dies ändern wird, sobald die Rollen unter den Streaming-Anbietern klar verteilt sind. Bis dahin ist bei den meisten Diensten jedoch nichts gegen das Account-Sharing einzuwenden.


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