Diese Praxis widerspricht dem – schon an sich falschen – deutschen Gesetz, nach welchem Religionsgemeinschaften die Beschneidung unmündiger Knaben erlaubt wird, wenn dabei die “Regeln der ärztlichen Kunst” beachtet werden.
Es ist stark anzuzweifeln, ob das In-den-Mund-Nehmen eines kindlichen Penis mit “ärztlicher Kunst” zu vereinbaren ist. Deshalb läuft derzeit eine Anzeige gegen eine solche Beschneidungspraxis.
Besondere Brisanz erfährt die Stellungnahme der israelischen Oberrabbiner vor allem deshalb, weil diese damit auf eine Anfrage des Berliner Rabbiners Yehuda Teichtal regierten. Eben jenem Rabbiner, gegen den die Anzeige gestellt wurde.