Irgendwie aus der Affäre gezogen

Jetzt also doch! Nachdem der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy bislang stets behauptet hatte, rechtmäßig gehandelt zu haben (“Es war sicherlich falsch, diese Filme zu bestellen. Aber es war legal.”), hörte sich das heute morgen vor dem Landgericht Verden ganz anders an: “Die Vorwürfe treffen zu”, erklärte Edathys Verteidiger im Namen seines Mandanten, der angeklagt war, bei mehreren Gelegenheiten kinderpornografische Bilder und Videos aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Darüber hinaus soll er laut Anklage eine einschlägige CD und einen Bildband mit jugendpornografischen Abbildungen besessen haben. Diese Anklage ist mit dem Geständnis von Edathy nun vom Tisch. Das Gericht stellte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine Geldzahlung von 5.000 Euro ein. Was soll ich sagen? Dieser Deal, wie derartige Übereinkünfte gerne genannt werden, hatte sich bereits beim Prozessauftakt vor einer Woche abgezeichnet. Doch dürfte die Einstellung im Volk auf nur mäßige Begeisterung stoßen und das Rechtsempfinden der Bürger einmal mehr auf eine harte Probe stellen. Zwar ist es zu begrüßen, dass Edathy durch sein Schuldeingeständnis die in dem Material dargestellten Kinder wenigstens nicht noch ein zweites Mal zu Opfern degradiert hat. Aber er muss sich jetzt auch keinen weiteren unangenehmen Fragen mehr stellen und gilt – mangels rechtskräftiger Verurteilung – nicht als vorbestraft. Zugegebenermaßen ist sein Leben in Deutschland, so wie er es zuvor gelebt hat, wohl vorbei. Aber irgendwann ist dann doch Gras über die Sache gewachsen und kein Mensch spricht mehr von Edathy. Was bleibt, ist das ungute Gefühl, dass da jemand, der eigentlich als Politiker eine Vorbildfunktion haben sollte, sich außerhalb des Gesetzes bewegt und dann doch noch irgendwie aus der Affäre gezogen hat. Denn w Wie leid es ihm wirklich tut, weiß nur er selbst hat er mit seiner Twitter-Mitteilung kurz nach der Einstellung schon offenbart (“Ich begrüße die Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Verden. Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen. – Ich weise darauf hin, dass ein ‘Geständnis’ ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt. Die Staatsanwaltschaft war mit dem Wortlaut der Erklärung einverstanden. Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden.”) Und die 5.000 Euro dürften ihm auch nicht allzu weh tun. Abzuwarten ist indes noch, welcher politische Gesamtschaden am Ende entstanden sein wird. Einiges zertrümmertes Porzellan liegt ja in den Fluren des Deutschen Bundestages bereits herum. Doch bei den mit der Affäre befassten Bundestagsabgeordneten sind noch einige Rechnungen offen.


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