Arme reiche Rentner? Bild pixabay
Das Rentenrecht ist hoch kompliziert. Warum eigentlich? Alleine schon die Frage, wo man die richtigen Formulare erhält, und wer zuständig ist, bietet ein breites Spektrum: Internet, Rentenversicherungsträger, Auskunfts- und Beratungsstellen etc. pp. Vieles muss der zukünftige Rentner wissen. Rentenversicherungsbeiträge werden automatisch vom Gehalt abgezogen. Aber die Rentenzahlungen werden deshalb noch lange nicht automatisch auf das Konto überwiesen.
"Während ich gearbeitet habe, habe ich immer darauf geachtet, dass ich schon rechtzeitig meinen ganzen Rentenverlauf klar habe. Und dann habe ich mich informiert, was zu beachten ist, für den Rentenantrag. Da hab ich gemerkt, da sind doch einige Sachen, an die man da nicht denkt und dann muss man persönlich erscheinen, sich einen Termin geben lassen."
Antrag frühzeitig stellen !!
Das vielleicht Wichtigste ist jedoch, die Rente rechtzeitig zu beantragen. Nur dann geht es auch finanziell lückenlos vom Berufsleben in die Rente. Was aber "rechtzeitig" ist – das ist abhängig von verschiedenen Bedingungen. Hierbei muss man unterscheiden, zwischen den Versicherten, bei denen bereits eine Kontenklärung durchgeführt worden ist. Kontenklärung das bedeutet, dass alle rechtlich erheblichen und rentenerheblichen Bestandteile einer Rente schon EDV-mäßig gespeichert sind.Kontenklärung – das ist Behördendeutsch für eine Liste, die der Rentenversicherungsträger erstellt. Die Liste ähnelt einem Kontoauszug von der Bank. Und man sollte sie ebenso sorgfältig wie Bankauszüge überprüfen, Zeile für Zeile, Zahl für Zahl.
Das erspart einem einfach später, wenn es mal soweit ist, in Rente zu gehen, dann erst anzufangen, Unterlagen zu suchen, irgendwelche Institutionen anzuschreiben, ehemalige Arbeitgeber, um noch Beitragsnachweise zu führen. Das ist sehr, sehr schwer."Wer möchte, kann deshalb jederzeit die gespeicherten Daten bei Rentenversicherung abrufen und vergleichen. Und das ist durchaus sinnvoll – auch wenn es noch eine ganze Weile bis zur Rente ist. So lassen sich die Daten aktuell halten. Denn: Dann reicht es für Inlandsbereiche aus, wenn man drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn das Rentenverfahren einleitet. Bei Renten wegen Erwerbsminderung vier Monate, weil eben auch die gesundheitliche Situation geprüft wird.
Vorsicht bei Nachmeldungen !
Und noch früher muss sich kümmern, wer im Ausland gearbeitet hat. Gibt es Unstimmigkeiten zwischen dem Rentenversicherer und dem zukünftigen Rentner, kann man Widerspruch einlegen. Allerdings kann man Beitragszeiten auch nachmelden – selbst wenn man schon Rente bekommt. Doch nicht alles, was auf den ersten Blick vorteilhaft aussieht, ist auch vorteilhaft:"Man sollte selbst, wenn man Beitragszeiten, die früher abgelehnt worden sind, die man jetzt belegen kann, dann auch tatsächlich sichergehen, dass es zu einer Rentenerhöhung kommt. Es gibt durchaus Möglichkeiten im Rentenrecht, dass man noch weitere Beitragszeiten bringt, aber die zu einer Minderung der Rente führen."
Da die Rente sich aus verschiedenen Durchschnitten und komplizierten Berechnungen ergibt, können Zeiten, in denen man wenig verdient hat, in Einzelfällen die Rente mindern. Deshalb sollte man Nachmeldungen von einem autorisierten unabhängigen – allerdings auch kostenpflichtigen - Rentenberater überprüfen lassen. Der ist nämlich nicht verpflichtet, Nachmeldung auch dann an die Rentenversicherungsträger weiter zu geben, wenn sie für den Rentner von Nachteil ist.
Quelle deutschlandfunk.de
Immer mehr Senioren arbeiten in Minijobs !!
900.000 Mini-Jobber gibt es im März 2015 unter den Senioren. Noch 2003 verdienten sich nur 530.000 Menschen über 65 Jahre so Geld dazu - eine deutlich Steigerung. Die Interpretation dieser Zahlen fällt aber je nach politischem Lager sehr unterschiedlich aus.Na dann viel Glück und Durchblick bei Ihrer zukünftigen Rente. Da gibt's ja "Formeln" zur Berechnung der Höhe, die versteht kein Mensch! Und werden von der Politik ständig geändert.