Iran: Menschenrechtsbeauftragter fordert Aussetzung der Todesstrafe

Von Nicsbloghaus @_nbh

Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes vom 29.11.2013

Zur wei­ter stei­gen­den Zahl von Hinrichtungen in Iran erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Markus Löning:

»Die der­zei­tige Hinrichtungswelle in Iran macht mich fas­sungs­los. Seit Jahresbeginn wur­den über 400 Personen hin­ge­rich­tet. Auch seit dem Amtsantritt Präsident Ruhanis im August 2013 wurde die Todesstrafe ca. 200-mal voll­streckt. Dies steht im ekla­tan­ten Widerspruch zu sei­nen Ankündigungen, sich für Fortschritte im Menschenrechtsbereich ein­set­zen zu wol­len.

Mich erschüt­tert beson­ders, dass die Hinrichtungen häu­fig durch öffent­li­ches Erhängen erfol­gen, das zu einem qual­vol­len Erstickungstod führt. Mich bestürzt, dass immer noch Menschen zum Tode ver­ur­teilt wer­den, die zum Tatzeitpunkt min­der­jäh­rig waren.

Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Ich appel­liere daher an alle Verantwortlichen in Iran, die Vollstreckung bereits ergan­ge­ner Todesurteile mit sofor­ti­ger Wirkung aus­zu­set­zen, ein ent­spre­chen­des Moratorium in Kraft zu set­zen und sich damit dem welt­wei­ten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe anzu­schlie­ßen.«

Hintergrund:

Seit Anfang des Jahres wur­den nach dem Auswärtigen Amt vor­lie­gen­den Informationen bereits über 400 Personen hin­ge­rich­tet (zum Vergleich: 2012 ca. 370). Die Dunkelziffer dürfte wesent­lich höher lie­gen.

Dem aktu­el­len Bericht des UN-Sonderberichterstatters zu Iran, Dr. Ahmed Shaheed, zufolge ist ins­be­son­dere seit den Präsidentschaftswahlen im Juni 2013 ein enor­mer Anstieg an Hinrichtungen zu ver­zeich­nen.

Iran hat sich mit der Ratifizierung des Internationalen Pakts über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rechte ver­pflich­tet, die Todesstrafe nur für schwerste Verbrechen vor­zu­se­hen und Mindeststandards, wie das Verbot beson­ders grau­sa­mer Formen der Hinrichtung und das Verbot des Vollzugs der Todesstrafe an zum Tatzeitpunkt Minderjährigen ein­zu­hal­ten.

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Nic Frank