Der neue Apple A7-Prozessor, welcher erstmals in einem Smartphone bzw. Tablet auf Basis der 64-Bit Architektur läuft, soll gegen das Patent der University of Wisconsin verstoßen. Der A7 ist in den aktuellen Flaggschiffen iPhone 5s, iPad Air und iPad mini mit Retina-Display verbaut. Bedeutet dies ein Verkaufsverbot für alle diese Geräte?
Erst einmal der Reihe nach: Die Wisconsin Alumni Research Foundation, Abteilung für Patent-Lizensierung der University of Wisconsin, hat Klage gegen Apple eingereicht, denn der A7-Prozessor soll ein von der Universität entwickeltes Patent, das “die Leistung und Effizienz gegenwärtiger Computer-Prozessoren verbessert” verletzen.
Das in den USA registrierte Patent mit der Nummer 5,781,752 beschreibt ein Verfahren zur schnelleren Ausführung von Prozessor-Anweisungen, indem zukünftige Anweisungen auf Grundlage abgelaufener Prozesse “vorhergesagt” werden. Das Verfahren wurde – wie die Universität bestätigt – bereits als “Meilenstein im Feld der Mikroprozessor-Architektur” ausgezeichnet.
Apple wird vorgeworfen, wissentlich die im Patent der University of Wisconsin beschriebene Technologie in den A7-Chip implementiert zu haben, da dessen Inhalte in mehreren neueren Apple-Patenten auftauchen.
Die University sieht den nun folgenden Rechtsstreit als notwendig an und fordert eine finanzielle Entschädigung, gleichzeitig soll eine gerichtliche Verfügung gegen den weiteren Einsatz der Technologie im A7-Chip erwirkt werden, was im schlimmsten Fall zu einem Verkaufsverbot für alle Geräte führen könnte, in denen der A7-Prozessor eingebaut ist.