Investoren wie Handwerk erwarten Signal zur Einigung zwischen Bund und Ländern

Die Ablehnung des „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ durch den Bundesrat ist bei den rund 300.000 Betrieben des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks auf Unverständnis gestoßen.

„Denn die von allen Beteiligten gewollte Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur gemeinsam bewältig werden kann. Daher haben auch die Länder eine Mitverantwortung, die Sanierungsquote zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland zu steigern. Durch eine steuerliche Förderung kann ein erheblich größeres Potential an Investitionen generiert werden, das bisher durch die KfW-Förderung nicht ausreichend mobilisiert wurde. Nur so kann das Sanierungstempo signifikant erhöht werden.“ Mit diesen Worten hatte sich daher der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, in gleichlautenden Schreiben an die Ministerpräsidenten und die Ministerpräsidentinnen der 16 Bundesländer gewandt und für die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens geworben.

„Der Einstieg in die Energiewende muss jetzt gelingen. Dabei ist jeglicher Investitionsattentismus im Bereich der energetischen Gebäudesanierung zu vermeiden.“ So Schneider weiter. Er erinnerte auch daran, dass der Finanzausschuss wie auch der Umweltausschuss des Bundesrates die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen hatten.

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hatte es begrüßt, dass sich Bund und Länder am 3. Juni 2011 einvernehmlich auf die Grundzüge der Energiewende verständigt haben. Neben einem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie war dabei auch die Stärkung der Energieeffizienz im Gebäudebestand vorgesehen.

Um eine deutlich verbesserte Energieeffizienz im Gebäudebestand zu erreichen, sind verschiedene Förderinstrumente notwendig. Kredite wie auch Zuschüsse durch die KfW-Förderbank zielen auf andere Investorengruppen als eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen dies tut. Alle drei Instrumente sind aber notwendig.

„Derart angeregte Bauinvestitionen schaffen Arbeitsplätze im regional ansässigen mittelständischen Bau- und Ausbauhandwerk und stärken maßgeblich die Binnenkonjunktur, wodurch zusätzliche Steuereinnahmen und höhere Sozialabgaben generiert werden.“ Erläuterte Schneider abschließend die Wirkung von Investitionsanreizen.


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