Jetzt, Anfang Oktober mit Nachtemperaturen nahe dem Gefrierpunkt, ist es wieder höchste Zeit für den Kauf von Holz und Briketts. Doch worauf ist beim Brennstoffkauf zu achten? Dr. Jörg Lenk, ein ausgewiesener Experte und Geschäftsführer des Verbandes für Energiehandel Südwest-Mitte (VEH), sagt, worauf man Wert legen sollte.
Scheitholz, Braunkohlebriketts, Pellets – was ist beim Kauf zu beachten?
Prinzipiell sollten nur Brennstoffe gekauft werden, die den Anforderungen der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) entsprechen: Das heißt naturbelassenes Holz, normgeprüfte Holzbriketts und Holzpellets. Auch Braunkohlenbriketts aus den beiden deutschen Revieren können problemlos verwendet werden. Brennholz sollte schimmelfrei sein, optimal sind Harthölzer wie Buche oder Birke. Unzulässig im Kaminofen sind hingegen sogenannte Rindenbriketts oder Paraffinscheite, da sie hohe Emissionen verursachen.
Wo kaufe ich am besten meine Brennstoffe ein?
Das hängt ganz von den individuellen Bedürfnissen und der regionalen Versorgungssituation ab. Kleinere Mengen können Sie bequem im Einzelhandel oder notfalls auch im Baumarkt erwerben. Bei letzterem sind die Brennstoffe jedoch nur ein Saisonprodukt für die kalte Jahreszeit, das dürfte also gerade jetzt zunehmend schwieriger werden.
Unsere Mitgliedsfirmen als Fachhändler jedoch bieten gerade jetzt Holz und Braunkohlenbriketts zu günstigen Konditionen an. Wer die Feuerstätte als günstige Zusatzheizung nutzt, profitiert besonders vom Lieferservice des Fachhandels. Zwei Tonnen Braunkohlenbriketts und ein Raummeter Holz tragen sich nicht so einfach nach Hause.
Und wie erkenne ich, dass meine Lieferung korrekt ist?
Zuerst: Die Brennstoffe müssen vom Händler richtig gekennzeichnet sein. Holz wird in Raummeter (Rm³) oder Raumdezimeter (Rdm³) angegeben (auch Liter wäre zulässig), Braunkohlenbriketts in Kilogramm oder Tonnen. Sofern Brennholzscheite in bereits abgepackter Form (Säcke, Bündel, Tüten, Kartons) in den Verkehr gebracht werden, sind sie im Sinne des Eichgesetzes Fertigpackungen. Die allgemeine Verkehrsauffassung lässt derzeit eine Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen zu. Der Verkauf ohne Mengenkennzeichnung der Nennfüllmenge ist nicht zulässig. Weiterhin sind unbestimmte Füllmengenangaben, z. B. “ca.-Angaben” und die Angabe von Füllmengenbereichen, z. B. “3 kg bis 4 kg”, nicht zulässig. Bei der Auszeichnung oder in der Werbung muss vom Handel grundsätzlich der Bruttopreis pro Mengeneinheit genannt werden. Beim Fachhandel muss man zudem zwischen dem Preis frei Hof oder frei Gelassunterscheiden. Auf der Rechnung müssen Produkt, Sorte und Menge klar angegeben sein. Einen Tipp noch: Wenn jemand Brennstoffe deutlich unter dem Preis der Mitbewerber anbietet, ist das ein Hinweis darauf, dass etwas nicht stimmt. Hier ist Vorsicht geboten.
Nach der Lieferung – wie lagere ich idealerweise die Brennstoffe zu Hause?
Holz sollte regengeschützt mit ausreichender Luftzirkulation gestapelt werden. Auch Braunkohlenbriketts sollten der Witterung nicht ungeschützt ausgesetzt werden. Es empfiehlt sich zudem ein Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung, bei Außenlagerung etwa eine wasserdichte Plane. Ideal sind Keller, Schuppen und Scheune. Holz darf erst ab einer Restfeuchte von 20 Prozent verfeuert werden. Als Richtwert kann hier eine Lagerung über zwei Jahre dienen.