Intervention in Libyen: „kurzsichtig und fahrlässig“!

„Die Militärintervention gegen Gaddafi ist illegitim

[...] Die Entscheidung der Bundesregierung, der Resolution nicht zuzustimmen, war richtig. Die empörte Kritik daran ist so kurzsichtig und fahrlässig wie die Entscheidung des Sicherheitsrats und die Art der Intervention selbst: kurzsichtig im Ausblenden wesentlicher Voraussetzungen der Situation in Libyen, fahrlässig im Hinblick auf die Folgen dieses Kriegs für die Normenordnung der Welt.“ [...]

Das las ich in der F.A.Z. und möchte auch das Weitere den nicht F.A.Z. lesenden Blog-Besuchern nicht vorenthalten. Hätten die weit über vierhundert mit Sicherheit F.A.Z. beziehenden Mitglieder des  Bundestages, darunter etliche Juristen, dem AWACS-Beschluss noch zustimmen dürfen, mit dem sich Deutschland nun indirekt am Kriegseinsatz in Libyen beteiligt, wenn sie diesen Artikel gelesen hätten?

Oder anders: Sind kriegsbereiter Machtwille, der Wunsch, wieder dazu zu gehören und kollektiver Zwang stärker als Frieden stiftende Vernunft?

[...] „Ganz gewiss: Gaddafi ist ein Schurke, dessen Entfernung von der Macht ein Segen wäre, nicht nur für Libyen. Aber die Annahme, die ihn bekämpfenden Rebellen seien eine Demokratiebewegung mit homogenen freiheitlichen Zielen, ist lebensblind. Niemand durchschaut das dunkle Gemisch politisch-ideologischer Orientierungen unter den Rebellen derzeit auch nur annähernd. Was man dagegen sehr genau kennt, und nicht erst seit 2003, sind die Schwierigkeiten eines demokratischen State-Building ohne historisches Fundament und nach einem extern erzwungenen Regimewechsel. Sollte man nicht meinen, die führenden Politiker der westlichen Welt hätten inzwischen gelernt, was schon Kant gesehen hat? Die wichtigste Ressource eines solchen State-Building, die prinzipielle Loyalität der großen Mehrheit eines Volkes, dürfte durch den gewaltsamen Eingriff von außen weit nachhaltiger zerstört als durch die Entmachtung eines Despoten gewährleistet werden.“ [...]

[...] „Die Intervention der Alliierten, so berechtigt ihr Schutzanliegen ist, steht auf brüchigem normativem Boden. Die politische Ziellosigkeit des Unternehmens ist dabei das geringere Übel. Es geht um weit mehr als die pragmatisch beste Lösung eines einzelnen Konflikts: um die Garantie des Gewaltverbots und seiner vernünftigen Grenzen als Grundprinzip der Weltordnung. Der Krieg wird diese Grenzen weiter ins machtpolitisch Disponible verschieben. So berechtigt seine humanitären Ziele sind: Die Beschädigung der Fundamente des Völkerrechts decken sie nicht.“

Hier den ganzen F.A:Z.-Artikel von Reinhard Merkel lesen!. Er lehrt Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg.


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