Innung für Orthopädieschuhtechnik Rheinland/Westfalen: Der Ton wird schärfer!

Erstellt am 19. März 2012 von Stscherer

© M. Großmann / pixelio.de

Nun steht ja bald eine Mitgliederversammlung bei der Innung für Orthopädieschuhtechnik Rheinland/Westfalen an, und im Vorfeld scheint sich nicht zu unterschätzender Widerstand gegen die bisherige Politik des Vorstandes unter dem Landesinnungsmeister Ludwig Vorholt und der Geschäftsführerin RAin Irene Zamponi zu rühren; der von mir schon dokumentierte Antrag zur Mitgliederversammlung (Landesinnungsverband für Orthopädieschuhtechnik Nordrhein Westfalen: Der Widerstand gegen die Zwangszertifizierung nimmt konkrete Formen an! « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes) erhält nach meinem Wissen eine durchaus breite Unterstützung: mehr als 100 Betriebe sollen dem Aufruf schon gefolgt sein und haben ihre positive Einstellung zu den gestellten Anträgen signalisiert – und dies schon im Vorfeld der Versammlung!Am Wochenende allerdings erhielt ich allerdings eine Mail, die weitere Anträge an den Vorstand dokumentiert – und die den Ton noch einmal erheblich verschärft; ich will den Inhalt an dieser Stelle nicht selbst kommentieren, aber ich denke, es ist schon interessant, wie gross der Unmut in teilen der dortigen Mitglieder zu sein scheint, wenn solche Anträge – wohlbegründet – für erforderlich gehalten werden. Vielleicht sollte der dortige Vorstand und die geschätzte Kollegin Zamponi dringend den von ihnen eingeschlagenen Weg überprüfen…

In jedem Fall dürfte den in NRW für die Orthopädieschuhtechnik keine ruhige Vorbereitung auf das Osterfest vergönnt sein.

Doch jetzt lesen und staunen Sie:

Innung für Orthopädieschuhtechnik Rheinland/Westfalen

c/o Kreishandwerkerschaft Düsseldorf

Klosterstr. 73-75

40211 Düsseldorf

Innungsversammlung am 24.03.2012

Anträge

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgende Anträge bitte ich auf die  Tagesordnung zu stellen.

1. Absetzung der Geschäftsführerin Frau Zamponi.

Begründung:

Das Vertrauen in ihre Aussage, alles zu unserem Wohle, als auch der Innung zu gestalten und zu führen, ist nicht mehr glaubhaft. Ihre letztliche Aussage während der Podiumsdiskussion über ihr Mitwirken beim TK – Vertrag war wieder mal eine  Irreführung der Kollegen.

Zuvor steht noch die Irreführung hinsichtlich des Diabetes Teil 5 zur Notwendigkeit im BEK-Vertrag. Sie appellierte an uns, diesen Teil 5 zu besuchen, weil er sicherlich in diesem und anderen Verträgen verlangt würde. Letztlich war dem nicht so.

Zum anderen ist auf Grund ihres bedingungslosem Festhalten daran, die Zertifizierung in Verträge zu integrieren,  die Innung gespalten. Nämlich in die (O-Ton Frau Zamponi) Redlichen und die Unredlichen.

Eine Hilfe für diejenigen Kollegen, welche sich nicht nach ihrer Vorstellung  verhalten, wird auch stets blockiert.

2. Beantrage ich die Vorstellung des Anstellungsvertrages der/des Geschäftsführer/in, auch für den Fall, dass ein neuer  Geschäftsführer gewählt wird.

Begründung:

Nach § 23 Abs. 14 der Satzung ist für eine Anstellung über die Genehmigung des Anstellungsvertrages zu beschließen. Da darüber bislang nie in einer Versammlung getagt wurde, ist es, nach der letztlich Erklärung über einen Neuabschluss verpflichtend, über die Genehmigung des Anstellungsvertrages in der Innungsversammlung zu entscheiden.

3. Der Vorstand wird angewiesen, auf die Streichung der Zertifizierungspflicht in allen  Verträgen hinzuwirken, welche entweder der LIV oder die Innung bzw. die AGOS abgeschlossen haben.

Für den Fall, dass die Krankenkassen eine Streichung ablehnen, beantrage ich  die Verträge bis spätestens 30.06.2012 zu kündigen.

Begründung:

Die TK, die Barmer/GEK verlangen keine Zertifizierung mehr. Durch das Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes, vom 28.12.2010,  gibt es keinen Grund mehr, eine Zertifizierung der Betriebe in den Verträgen zu haben.

Für die Abgabe unserer Produkte in Sonderanfertigung reicht eine Konformitätserklärung vollkommen aus. Dies ist zudem im MPG Anhang 8 entsprechend so geregelt. Eine Kostenentlastung für alle Betriebe sollte dabei auch bedacht werden.

4. Eine Rückkehr zum Bundesverband (ZVOS).

Dazu beantrage ich, dass der Vorstand bis spätestens 30.06.2012 Gespräche mit dem Zentralverband für Orthopädie-Schuhtechnik aufnimmt, um dieses Ziel zu erreichen.

Begründung:

Einigkeit macht stark, Uneinigkeit schwach. So liegt es nicht nur in der Natur der Sache, sondern auch im Kern des Zusammenschluss der Innungen in NRW. Die Spaltung in AGOS und Zentralverband für Orthopädieschuhtechnik oder sonstige Gruppierungen, macht es den Kassen leicht, das Fach auseinander zu dividieren. Hier kann NRW Größe zeigen und ein Zeichen setzen, dass nur die Gemeinschaft stark macht. Ansonsten schadet es den Betrieben bundesweit.

5. (Der Vorstand wird angewiesen), während und vor allem vor Verhandlungen mit allen Krankenkassen, sich durch Kontakt mit anderen betroffenen Innungen und zwingend mit dem ZVOS abzustimmen bzw. eng miteinander zu agieren, gerade  aktuell besonders auf die Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Nord.

Begründung:

Siehe P.3 ; Nur wenn man gemeinsam in eine Richtung am Strang zieht, kann das Maximum für die Betriebe herausgeholt werden. Sonst wird es den Kassen ermöglicht, die Innungen auseinander zu dividieren!

6. Änderung bzw. Ergänzung des  § 73 Abs. 3 der Satzung darüber, dass angestellte Ehe- oder Lebenspartner keine gewerblichen Arbeitnehmer im Sinne der Satzung sind, sondern nur im übertragenen Sinn nach, „buchhalterische“ Angestellte und somit nicht in die Berechnung der Betriebsangestellten einfließen. 

Begründung:

Nach dem letzten “polizeilichem“ Einsatz von Frau Zamponi wurde ermittelt, dass Einzelmeister-Betriebe auf 100% des Innungsbeitrag zu setzen sind, weil diese ihre Ehe- oder Lebenspartner als  Angestellten führten. Diese Angestelltenverhältnisse haben m.E. wohl eher einen buchhalterischen Sinn als den, einen gewerblichen Arbeitnehmer nach § 73 Abs. 3 der Satzung zu beschäftigen.

Darüber hinaus beantrage ich, jeden Antragspunkt zur Diskussion zu stellen, sowie die schriftliche und geheime Abstimmung über alle Anträge, die in der anstehenden Versammlung abgestimmt werden müssen – einschließlich derjenigen über die Jahresrechnung 2011.

Die Jahresrechnungen für 2010 und für 2011 senden Sie mir bitte umgehend nach Zugang meines heutigen Schreibens binnen 3 Tagen und die für 2012 spätestens mit der Einladung zur entsprechenden Innungsversammlung zu.

Bestätigen Sie bitte mein heutiges Schreiben. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen ab.

Mit freundlichen Grüßen

Photo: www.pixelio.de