Innerkirchliches Beitragsverfahren nicht mit Mehrkosten für die Kirchen verbunden

Von Nicsbloghaus @_nbh

Katrin Göring-Eckhardt (Foto: Zinneke, Wikimedia CC-BY-SA-3.0)

In der Diskussion um die Abschaffung des Kirchensteuereinzugs durch die staat­li­chen Steuerbehörden wird sei­tens man­cher Kirchenvertreter die Behauptung auf­ge­stellt, eine eigene Steuerverwaltung wäre für die Kirchen mit erheb­li­chen Verwaltungskosten ver­bun­den. Diese Verwaltungskosten, so wird unbe­legt behaup­tet, wür­den den jet­zi­gen an den Staat abzu­füh­ren­den Entschädigungsaufwand für den Einzug der Kirchensteuern durch die Finanzämter deut­lich über­stei­gen.

In einem Brief der grü­nen Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt vom 27.04.2011 (in ihrer Funktion als Präses der Synode der EKD) hat sie aus­ge­führt, dass „nicht mehr zutref­fend (ist), dass die Über­nahme der Kirchensteuerverwaltung durch den Staat bei den Kirchen eine Aufwandsersparnis zwi­schen 20 und 30 Prozent bedeu­tet. Vielmehr darf ange­nom­men wer­den, dass eine kir­chen­ei­gene Steuerverwaltung mit einem Aufwand etwa in Höhe des staat­li­chen Verwaltungskostensatzes geleis­tet wer­den kann.“

Auf diese Äus­se­rung von Katrin Göring-Eckert hat jetzt der Dietrich-Bonhoeffer-Verein (dbv) in einer Pressemitteilung vom 15.04.2013 hin­ge­wie­sen. Der Dietrich-Bonhoeffer-Verein zieht aus der ver­öf­fent­lich­ten Erklärung den Schluss: „Es wer­den kir­chen­in­terne Berechnungen vor­lie­gen, auf Grund derer Frau Göring-Eckhardt diese Auskunft gab. Die Umstellung vom staat­li­chen Kirchensteuereinzug auf ein inner­kirch­li­ches Beitragsverfahren würde nicht mit Mehrkosten ver­bun­den sein. Und aus Gründen eines angeb­lich stei­gen­den Verwaltungsaufwands braucht nie­mand vor dem Gedanken einer Reform der Kirchenfinanzierung in Richtung eines kir­chen­ei­ge­nen Beitragssystems zurück­zu­schre­cken.“ Verlangt wird „von den zustän­di­gen Kirchenbehörden, dass die Machbarkeit einer kir­chen­ei­ge­nen Mitglieder- und Beitragsverwaltung bekannt gemacht und in die Zukunftsplanungen der evan­ge­li­schen Landeskirchen in Deutschland ein­be­zo­gen wird.“

Der Verein ver­steht sich als Vereinigung zur „Beförderung christ­li­cher Verantwortung in Kirche und Gesellschaft“ und for­dert seit Jahren eine Abschaffung des jet­zi­gen Einzugssystems von Kirchensteuern durch die staat­li­che Finanzverwaltung. Favorisiert wird als Alternative ein „Drei-Säulen-Modell“, wel­ches auf Kollekten und Spenden einer­seits und auf Gemeindebeiträgen ande­rer­seits als Finanzierungsquellen der Kirchen setzt. Als dritte „Säule“ der Finanzierung wird fol­gen­des Modell vor­ge­schla­gen: aus dem Bundeshaushalt soll ein Anteil (vor­ge­schla­gen wird etwa 1,5 Prozent des Steueraufkommens) als „Bürgerhaushalt“ reser­viert wer­den, über des­sen kon­krete Verwendung die wahl­be­rech­tig­ten BürgerInnen mit­tels soge­nann­ter Bürgergutscheine ver­fü­gen kön­nen sol­len. Es soll – anders als das Modell der „Kulturabgabe“ dies vor­sieht – ohne Erhöhung der Steuerlast indi­vi­du­ell (in einem bestimm­ten Umfang) dar­über bestim­men, für wel­che gemein­nüt­zi­gen Zwecke die vom Staat ein­ge­nom­me­nen Finanzmittel ver­wen­det wer­den.