Wie krumm darf die Zimmertür sein? Was ist bei einbruchhemmenden Wohnungseingangstüren zu beachten? Wie erklärt der Tischler der Auftraggeberin eine Klimaklasse? Welche Unsauberkeiten sind im verdeckten Falz einer Zimmertür erlaubt, aber nicht auf der sichtbaren Bekleidung? Wie schützt der Schreiner den Nutzer (und sich selber) wirksam vor Glasbruch? Welche Reparaturen dürfen an Rauch- und Brandschutztüren durchgeführt werden? Und darf denn eigentlich jeder eine Brandschutztür montieren?
Diese Fragen lassen sich mittlerweile alle mit Hilfe einschlägiger Veröffentlichungen und Merkblätter beantworten. Aber wie und wo können diese Informationen gefunden werden? Das Internet bietet auch hier natürlich eine Vielzahl von Hinweisen: 1.810.000 Suchergebnisse innerhalb von 0,21 Sekunden findet Google beim Stichwort „Innentüren“ – doch hilft das wirklich weiter?
Die aktuelle iBAT-Fachinformation „Regeln und Richtlinien für Innentüren“ schafft auf strukturierte Art und Weise einen neuen Zugang zu den gewünschten Antworten, die sonst nur schwer oder zufällig im Internet zu finden sind. Über 25 Merkblätter und Hinweise zum Thema „Innentüren“ sind gelistet und mit einem Hyperlink versehen, so dass der Nutzer direkt zu den größtenteils kostenlos herunterladbaren Dokumenten geführt wird.
- - Arbeitsstättenrichtlinien
- - Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- - ifz-infos des Informationszentrums für Fenster, Fassaden, Türen … e.V.
- - Güte- und Prüfbestimmungen der RAL-Gütegemeinschaft Innentüren e.V.
- - Einbaurichtlinie des Industrieverbands Türen Tore Zargen
- - Informationen der TSH-System GmbH
- - diverse Verbandsmerkblätter und Veröffentlichungen
Alle Informationen zusammen ergeben das „Innentüren-Kompendium“, das über die iBAT-Homepage als Fachinformation Nr. 2012-07-16 „Regeln und Richtlinien für Innentüren“ heruntergeladen wird. Auf der ersten Seite sind die entsprechenden Dokumente mit den dazugehörigen Hyperlinks gelistet und die zweite Seite stellt das Inhaltsverzeichnis für Papierausdrucke zur Ablage in einem konventionellen Aktenordner dar – sofern sie nicht digital als PDF auf dem Rechner abgespeichert werden sollen.
Wer trotzdem gerne „googelt“, der darf die benutzerdefinierte Suchmaschine „Wissen.Produkte.Innentüren“ ausprobieren, die in der obigen Fachinformation erstmals verlinkt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Hier läuft die Google-Suche nur über eine begrenzte Auswahl von nicht-kommerziellen Internetadressen, die das iBAT unter fachlichen Gesichtspunkten ausgewählt und zusammengestellt hat. Diese Vorauswahl erhöht die Qualität der Suchergebnisse erheblich.
Quote:Die einschlägigen Normen werden zwar erwähnt, können aber natürlich nicht kostenlos zugänglich gemacht werden (siehe www.beuth.de).
www.ibat-hannover.de
>> Download Informationen >> iBAT-Fachinformation Nr. 2012-07-16