Es habe laut Brink bei Meldeämtern „massive Datenpannen“ gegeben, wodurch dortige Informationsbestände illegal an Wahlkämpfer weitergegeben worden sein sollen, teilte die Aufsichtsbehörde gestern mit.
Selbst Neugeborene erhielten Wahlwerbung
Durch diese Fehler wären teilweise Daten von Nichtwahlberechtigen oder gemeldeten Bürgern, für die eigentlich Übermittlungssperren hinterlegt waren, in falsche Hände gelangt. Sogar Säuglinge und Kleinkinder sollen personalisierte Wahlwerbung erhalten haben.
„Parteien nehmen im demokratischen Willensbildungsprozess eine hervorgehobene Rolle ein und sind deshalb melderechtlich privilegiert“, unterstrich Brink. Deshalb könnten sie auch von den Meldebehörden unter bestimmten Voraussetzungen Daten von Wahlberechtigen für die gezielte Ansprache erfragen, wenn die Betroffenen vorab keinen Widerspruch dagegen eingelegt hätten.
Das scheint in Deutschland der neue Trick der datengeilen Politiker zu sein: Erst Grundrechte mißachten und nur bei eingelegtem Widerspruch wieder davon Abstand nehmen. Wobei der Bericht sehr deutlich macht, dass auch der Widerspruch nicht wirklich vor der Weitergabe der persönlichen Daten schützt.
Verstorbene sollen ausgeweidet werden
Das ist im Grunde dasselbe Handlungsmuster wie beim Datenklau durch die Meldeämter. Statt um die Daten der Verstorbenen geht es hier halt „nur“ um ihre Organe…