inklusion ist sicher kein heim.

artikel19 un-konvention menschenrechte von menschen mit behinderung

die volksanwaltschaft hat in den letzten tagen auf schwerste missstände in einem salzburger heim für schwerstbehinderte hingewiesen. dabei wurde bekannt, dass im “konradinum” in eugendorf betten auf gängen ebenso alltägliche praxis wären, wie die systematische ruhigstellung bzw. unzulässige freiheitsbeschränkung mittels medikamenten.

weiters würden bewohner_innen durch die bauliche situation im vom land salzburg betriebenen heim daran gehindert, eigenständig einen raum zu verlassen. diesbezüglich würde das land sogar – so der volksanwalt günther kräuter – gerichtsurteile ignorieren.

dass nun das land mit gegenvorwürfen reagiert, statt sich um die ehestmögliche behebung der missstände zu kümmern, lässt nichts gutes erwarten. denn mangels einsicht sind hier nicht nur gravierende verstösse gegen die un-konvention über die menschenrechte von menschen mit behinderungen alltag, mangels einsicht wird es wohl auch noch bei der grundsätzlichen ignoranz der verantwortlichen im land bleiben.

denn selbst wenn alle betten in eigenen barrierefreien räumen stünden und kein medikamentöser freiheitsentzug stattfände, müsste es im jahre 2016 allen verantwortlichen klar sein, dass das konzept “heim”, also die ghettoisierung von menschen mit behinderung, samt den damit verbundenen betreuungskonzepten längst nicht mehr dem menschenbild entspricht, das gerade in der un-konvention über die menschenrechte von menschen mit behinderungen verbindlich festgeschrieben wurde.

in der schlagzeile “In einem Salzburger Heim für Schwerstbehinderte herrschen katastrophale Zustände” (standard) ist als neben den “zuständen” auch das wort “heim” einer jener inhalte, die geändert werden müssen.

es geht also nicht um verbesserungen, sondern um das verlassen alter, unzeitgemässer und nicht mehr menschenrechtskonformer konzepte. inklusion ist nichts, was mal da ein “bisserl” und dann dort “etwas weniger” und da wieder “etwas mehr” verwirklicht werden kann. inklusion ist ein grundsatz. unumstösslich.

inklusion ist sicher kein heim.

Schlagwörter: behinderte, günther kräuter, heim, inklusion, konradinum, land salzburg, menschen mit behinderung, menschenrechte, volksanwaltschaft

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