Das ist so eine Sache mit der Inklusion. Deutschland hat am 21. Dezember 2008 die Behindertenrechtskonvention (Schon der Name ist irreführend, denn es war die: „Convention of the United Nations on the rights of persons with disabilities"; also: „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung" [Behinderung ist hier in seiner sozialen Bedeutung gemeint]) ratifiziert. Und damit zum Gesetz gemacht, dass 2009 in Kraft gesetzt wurde.
Sie markiert damit „einen Wendepunkt zum menschenrechtlichen Modell von Behinderungen".
Doch nicht nur das. Laut Protokoll begann die parlamentarische Debatte im Bundestag erst nach 22 Uhr unter Tagesordnungspunkt 23 und weniger als 50 Abgeordnete befanden sich noch im Plenarsaal. Entsprechend lieblos und ohne erahnen der Konsequenzen wurde das Gesetz dann beschlossen. Ein Gesetz, dass erst in innerstaatliches Recht überführt werden muss. Und dazu noch möglichst billig. Weil finanziell unteretzt ist hier auch nichts. Das erste große der Teillösungen, das Bundesteilhabegesetz ist auch unter strikter Kostenneutralität beschlossen worden.
Noch einmal zum Namen. Behinderung ist hier in seiner sozialen Bedeutung gemeint.
Folglich lag das zuständige Ressort in der Kommission für soziale Entwicklung der Vereinten Nationen. Die Forderung nach einer verbindlichen Menschenrechtskonvention ist fünf großen Nichtregierungsorganisationen von Menschen mit Behinderung zu verdanken, die letztlich dazu führte, dass die Generalversammlung 2002 sich dafür einsetzte.
Trotzdem machen tausende von Organisationen und staatliche Stellen in diesem Land weiter kleine Schritte zu unternehmen. Warum? Weil die Grundlage gemacht ist und hier und da kleine Erfolge zu sehen sind.
Mit der Behindertenrechtskonvention sind die Rechte von Menschen mit Behinderung zu Menschenrechten erhoben worden und damit Recht für alle.
Damit ergibt es, die Bürokratie als Behinderung zu sehen auch Sinn. Aber auch Treppen als Behinderung für mehr Menschen als denen mit medizinisch begründeten Einschränkungen. An allen die durch solche oder andere Barrieren an der vollen gleichberechtigten Teilhabe gehindert werden.
Die Behindertenrechtskonvention ist Völkerrecht. Und Menschenrechtssätze klingen deshalb so schön, weil sie zu nichts verpflichten und nichts kosten! So verwundert es auch nicht, dass die Bundesregierung in einer „Denkschrift" zum Übereinkommen der Vereinten Nationen auf
diesen Vorbehalt deutlich verwiesen hat. Dort heißt es: „Mit der Ratifizierung werden die Staatsverpflichtungen zur Erreichung des beschriebenen Ziels, der Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten, begründet.
Diese Staatsverpflichtungen müssen in innerstaatliches Recht überführt werden. Subjektive Ansprüche begründet das Übereinkommen nicht. Sie ergeben sich erst aufgrund innerstaatlicher Regelung." (Denkschrift 2008: S 48)
Trotzdem: Inklusion fängt in den Köpfen der Menschen an.
Auch in denen der Menschen in den innerstaatlichen Gremien die Gesetze machen? Es müsste auch bei rechtlichen Veränderungen und finanzieller Untersetzung anfangen.
Übrigens in Sachsen ist ein Inklusionsgesetz in Sicht. Der Behindertenbeauftragte der sächsischen Staatsregierung Stefan Pöhler hat zur Diskussion aufgerufen und dazu ein Online-Beteiligungsportal zu seinen Überlegungen zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz gestartet (Warum ein Sächsisches Inklusionsgesetz?
Die große Koalition im Freistaat Sachsen hatte im Koalitionsvertrag zu Beginn Ihrer Legislaturperiode 2014 festgelegt, dass in Folge des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG) der Freistaat Sachsen sein Integrationsgesetz zu einem Inklusionsgesetz weiterentwickeln wird und in dieses Gesetzgebungsverfahren Menschen mit Behinderungen und ihre Vertreter unter dem Gebot der Partizipation „Nichts über uns ohne uns" einbezieht. Der Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK bekräftigt dieses Vorhaben ... weiterlesen).
Wir sollten das Nutzen um uns auch zu beteiligen.